Wirtschaft



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26.02.2007
 

Telekom-VDSL-Netz

Brüssel eröffnet Verfahren gegen Deutschland

Die EU-Kommission nimmt die Bundesregierung aufs Korn. Grund ist ein Gesetz, das der Deutschen Telekom im superschnellen VDSL-Netz enorme Wettbewerbsvorteile sichert. Jetzt droht Berlin eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Brüssel - Die EU-Kommission hat gegen die Bundesregierung ein Verfahren wegen des neuen Telekommunikationsgesetzes eingeleitet. Das Gesetz hebele den Wettbewerb aus, teilte die Behörde heute in Brüssel zur Begründung mit. In der Praxis führe die neue Regelung dazu, dass das superschnelle VDSL-Glasfasernetz der Deutschen Telekom Chart zeigen konkurrenzlos sei.

EU-Kommissarin Reding: "Versuch, in einem wirtschaftlich zentralen Sektor den Wettbewerb auszuhebeln"
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EU-Kommissarin Reding: "Versuch, in einem wirtschaftlich zentralen Sektor den Wettbewerb auszuhebeln"

Die Bundesregierung habe nach Angaben der Behörde ein förmliches Mahnschreiben erhalten. Zuvor sei sie mehrfach ermahnt worden, keine Rechtsvorschriften zu erlassen, durch die die Deutsche Telekom trotz ihrer marktbeherrschenden Stellung auf dem deutschen Breitbandmarkt vorübergehend von der Wettbewerbsregulierung ausgenommen wird.

Die Kommission hat sich für ein Eilverfahren entschieden, so dass Deutschland nur eine Frist von 15 Tagen zur Beantwortung des Schreibens bleibt. Dabei beabsichtigt die Behörde, den Fall so schnell wie möglich vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen. Die Bundesregierung hat die Vorwürfe aus Brüssel bislang zurückgewiesen.

"Ich bedauere, dass Deutschland sich über die Bedenken der Kommission gegen das neue Telekommunikationsgesetz hinweggesetzt hat, trotz mehrfacher eindeutiger Warnung seitens der Kommission", sagte die für Telekommunikation zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding. "Die Gewährung von Regulierungsferien für etablierte Betreiber ist ein Versuch, in einem wirtschaftlich zentralen Sektor den Wettbewerb auszuhebeln. Solche Regulierungsferien verstoßen gegen die seit 2002 für alle EU-Mitgliedstaaten geltenden Telekom-Regeln."

Das Verfahren betrifft die jüngste Novellierung des deutschen Telekommunikationsgesetzes. Das überarbeitete Gesetz war am Samstag in Kraft getreten. Die betreffenden Änderungen führten in der Praxis dazu, dass das Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetz (VDSL) der Deutschen Telekom vom Wettbewerb ausgenommen wird. Damit, so die Kritik der EU-Kommission, sei die Bundesregierung, die weiterhin einen beachtlichen Teil an dem Unternehmen halte, dem Wunsch des Telekommunikationsunternehmens gefolgt.

"Wir begrüßen das Gesetz", sagte ein Telekom-Sprecher. Das von Brüssel eingeleitete Verfahren sei indes eine Sache zwischen der EU und der Bundesregierung. "Dazu können wir uns nicht äußern", sagte der Sprecher.

Bei dem Streit zwischen EU und Bundesregierung geht es darum, wie lange die Deutsche Telekom selbst entscheiden darf, zu welchem Preis sie ihr neues Hochgeschwindigkeitsnetz VDSL für Konkurrenten öffnet. Die Telekom argumentiert, sie wolle drei Milliarden Euro in das VDSL-Netz investieren und könne diesen Betrag nur mit Investitionssicherheit aufbringen. Insgesamt sollen 50 Großstädte angeschlossen werden.

kaz/dpa/Dow Jones

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