Hannover - Das teilte EU-Medienkommissarin Viviane Reding nach einem Treffen der Minister während der Computermesse mit. Details der Neuregelung beschlossen die Minister aber noch nicht. Ein Sprecher Redings erklärte am Rande des Treffens jedoch, es zeichne sich eine Höchstgrenze von 50 Cent pro Minute ab. Eine entsprechende Gesetzesvorlage soll noch im ersten Halbjahr 2007 erarbeitet und bis Juni endgültig unter Dach und Fach gebracht werden. Reding und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) betonten, eine Regelung sei aus Gründen des Verbraucherschutzes wichtig."Wir können das nicht dem Markt überlassen", so Glos.
Die EU-Kommission hatte bereits vergangenen Sommer vorgeschlagen, eine solche Höchstgrenze für die Roaming-Gebühren festzusetzen. Brüssel versprach, das könne zu Preissenkungen von bis zu 70 Prozent führen: Von den geschätzten 8,5 Milliarden Euro im Jahr, die in der EU an Roaming- Gebühren fällig werden, würden also rund fünf Milliarden Euro wegfallen.
Auch das EU-Parlament, das eine solche Höchstgrenze ebenso wie der zuständige Minister-Rat absegnen muss, war dafür. Nach den ursprünglichen Vorstellung der EU-Abgeordneten sollte ein Anruf vom Ausland nach Hause aber maximal nur 48 Cent kosten dürfen und ein eingehender Anruf höchstens 33 Cent. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft und Kommissarin Reding hatten 50 beziehungsweise 25 Cent als Obergrenze vorgeschlagen.
Die EU-Minister sprachen dem Vernehmen nach nicht über das laufende Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen einer Sonderregelung für die Deutsche Telekom bei der Entwicklung des neuen Breitbandnetzes VDSL. EU-Kommissarin Reding will erreichen, dass die Bundesregierung ihre Entscheidung rückgängig macht, das Hochgeschwindigkeitsnetz der Deutschen Telekom von der Wettbewerbsregulierung auszunehmen. Eine entsprechende Gesetzesänderung mit dem Ziel, die Investitionen der Telekom bei der Einführung der neuen Technik zu schützen, trat Ende Februar in Kraft. Gestern gewährte die EU-Kommission der Bundesregierung eine Fristverlängerung bis zum 28. März Zeit, um auf das Mahnschreiben zu reagieren.
ase/itz/dpa
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