Brüssel - Die Finanzminister der 27 Mitgliedsländer sprachen sich in Brüssel einstimmig für gemeinsame rechtliche und technische Voraussetzungen für Überweisungen, Lastschriftverfahren und Zahlungen per EC- oder Kreditkarte aus. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) sprach von einem "sensationellen Ergebnis" und prophezeite: "Für die Verbraucher wird es billiger."
Im April wird das Europaparlament abstimmen. Danach muss das Gesetz in allen Mitgliedstaaten rechtlich verankert werden. In Deutschland läuft die Umsetzungs-Frist bis zum Herbst 2009. Die Banken wollen neue Möglichkeiten für das bargeldlose Zahlen aber schon vom kommenden Jahr an für ihre Kunden anbieten.
Bisher fehlt beispielsweise ein europaweit einheitliches Verfahren für Lastschriften zur Bezahlung von Telefon- oder Stromrechnungen über die Grenzen hinweg. Das neue EU-Gesetz ist der rechtliche Rahmen für das Projekt, das die Kreditwirtschaft unter dem Namen "Single Euro Payments Area" (SEPA) mit riesigen Investitionen bereits aufbaut und dann schrittweise einführen wird.
So sollen ab 1. Januar 2008 in allen EU-Staaten einheitliche Überweisungsformulare angeboten werden, bis 2010 zunächst parallel zu den existierenden nationalen Formularen. Diese zweijährige Übergangsfrist soll den Verbrauchern die Umstellung auf die neuen Vorgaben erleichtern: Ab 2010 müssen auch bei nationalen Überweisungen die internationale Bankkontonummer (IBAN) und die internationale Bankleitzahl (BIC) des Empfängers angegeben werden, die bislang nur bei Überweisungen in andere Staaten notwendig sind.
EC-Karten werden sicherer
Laut Bundesfinanzministerium planen die Banken für Anfang Januar 2008 auch die Einführung grenzüberschreitender Lastschriftverfahren. Damit könnten etwa Deutsche, die ein Ferienhaus in Frankreich besitzen, die Stromrechnung direkt vom heimischen Konto abbuchen lassen. Es zeichne sich allerdings ab, dass nicht alle Banken schon am 1. Januar nächsten Jahres so weit sein würden, verlautete aus dem Ministerium.
Die EU-Richtlinie sieht ferner einheitliche Mindeststandards für Überweisungen, Lastschriftverfahren und Zahlungen per Kredit- oder EC-Karte vor. So sollen Überweisungen innerhalb der EU ab 2012 spätestens bis Ende des nächsten Arbeitstags ausgeführt werden.
Zudem müssten Verbraucher etwa bei einem Verlust der EC-Karte im Ausland nicht mehr befürchten, dass ihr Konto geleert wird: Sofern sie die Bank rechtzeitig informieren, haften sie nach dem Richtlinienentwurf nur noch bis zu einem Betrag von 150 Euro. Ferner sollen die Verbraucher künftig bei Händlern EU-weit mit ihrer EC-Karte zahlen können, was bislang nur eingeschränkt möglich ist.
Bargeldloser Zahlungsverkehr wird zunehmen
Kartenzahlungen werden nach Ansicht der Kreditwirtschaft im einheitlichen Zahlungsverkehrsraum deutlich zunehmen. Denn von 2008 an soll es in den SEPA-Ländern grundsätzlich möglich sein, mit jeder Bankkarte an jedem Geldautomaten Geld abzuheben oder in einem Laden bargeldlos zu bezahlen. Einheitliche Sicherheitstechnologien bei SEPA-Kartenzahlungen sollen den Schutz vor Kartenmissbrauch verbessern. Im Euro-Währungsgebiet sind derzeit mehr als 350 Millionen Bankkarten im Umlauf.
Nach den Plänen des Europäischen Rats für Zahlungsverkehr (European Payments Council, EPC), einem Koordinierungsgremium der Banken, sollen langfristig auch die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island in das System einbezogen werden.
Die Richtlinie sieht auch einheitliche Regeln für so genannte neue Zahlungsdienstleister vor. Darunter fallen etwa Finanztransfer-Dienstleister wie Western Union. Dieser Teil der Richtlinie war bis zuletzt umstritten. Die Finanzminister sprachen sich nun dafür aus, dass die neuen Zahlungsdienstleister nur Kredite mit einer Rückzahlungsfrist bis 12 Monate vergeben sollten.
Der zuständige Ausschuss des Europaparlaments hat eine Befristung auf zehn Monate gefordert, nach Angaben der deutschen Ratspräsidentschaft aber bereits Entgegenkommen signalisiert.
mik/AP/dpa
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