Berlin - Die verschärften Regelungen habe die Bundesagentur in einer Weisung an die Arbeitsagenturen festgelegt, sagte eine Sprecherin heute gegenüber SPIEGEL ONLINE und bestätigte damit grundsätzlich einen Bericht der "Welt". Demnach sollen künftig Strafen verhängt werden, wenn Arbeitslose, die als Erntehelfer in die Landwirtschaft vermittelt werden, "nicht erscheinen, ein zugesagtes Arbeitsangebot nicht aufnehmen oder die Arbeit ohne wichtigen Grund abbrechen". Hartz-IV-Empfänger müssten dann mit einer Kürzung ihrer Unterstützung um 30 Prozent rechnen, hieß es.
Grundsätzlich setze die Behörde bei der Besetzung von Saisonarbeiterstellen in der Landwirtschaft auf das Prinzip der Freiwilligkeit, sagt die Sprecherin weiter. Anders sei es auch gar nicht möglich, motivierte Kräfte zu finden. "Die anderen würden den Landwirten möglicherweise mehr schaden als nützen".
Trotzdem wird der Druck in Zukunft stärker spürbar: Arbeitslose, die die Erntearbeit von vornherein ablehnen, müssen dann eine Trainingsmaßnahme oder einen Ein-Euro-Job antreten. "Bei den Bewerbern, bei denen es auf Grund fehlender Motivation zu keinem Arbeitsangebot kommen kann, sind leistungsrechtliche Konsequenzen anderweitig zu prüfen", heißt es laut "Welt" in der Weisung der Zentrale an die Arbeitsagenturen.
Grundsätzlich will die Bundesregierung den Anteil der deutschen Erntehelfer auf bis zu 20 Prozent steigern. Die Offensive ist auch dringend nötig. Denn polnische Saisonkräfte wandern zunehmend weiter nach Skandinavien, Großbritannien oder den Benelux-Staaten, weil sie dort höhere Löhne bekommen.
Andere Länder werben
Zwar liegt die Zahl der erteilten Arbeitserlaubnisse für ausländische Saisonkräfte bei der BA in etwa auf Vorjahresniveau, also bei etwa 100.000 bis Ende März. Dies könnte sich im Verlauf der Ernte aber noch ändern. Denn die Ausländer, die in Deutschland nur aus der Not heraus angeheuert wurden, werden in anderen Ländern regelrecht umworben.
Insgesamt habe das europäische Ausland bessere Arbeitsbedingungen zu bieten, sagt Harald Büge, Geschäftsführer der Agentur für Arbeit im niedersächsischen Nienburg. Zum einen würden für vergleichbare Tätigkeiten etwa in Großbritannien oder den Benelux-Staaten höhere Löhne gezahlt. Zum anderen unterlägen Tätigkeiten hierzulande teilweise der polnischen Sozialversicherung, so dass die Beiträge den Lohn der Erntehelfer zusätzlich schmälerten. Die Folge: Jede fünfte angeforderte ausländische Saisonarbeitskraft sei dort 2006 nicht zur Spargelernte erschienen.
Im Vergleich zu den von der Bundesagentur für Arbeit vermittelten inländischen Erntehelfern ist das aber noch eine gute Quote. Von den bundesweit knapp 8000 deutschen Kräften trat nur jeder Dritte überhaupt seine Arbeit an. Und von denen, die zur Arbeit erschienen, hat nach Angaben des Bauerverbandes nur rund die Hälfte bis zum Ende durchgehalten.
"Es fehlte an der Motivation", sagt Anke Friedrich vom Referat für Agrarsozialpolitik des Deutschen Bauernverbandes. In Einzelfällen hätten aus diesem Grund Flächen nicht abgeerntet werden können. Inzwischen werde daher "mit Maschinen geerntet, wo es nur geht, um diesen Unsicherheitsfaktor auszuschließen". Bei Apfelernte und Weinlese sei dies immerhin möglich - beim Spargel indes bleibe es wohl eher bei der Handarbeit.
mik/AFP
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