Von Michael Kröger und Peter Ilg
Herne - Als Jürgen Klement im März an einem Automaten Geld abheben wollte, fiel ihm das neue LBS-Werbeplakat auf. Ein Rocker auf seiner Harley Davidson war dort abgebildet, dahinter ein Einfamilienhaus mit Garten. "Es sind nicht nur Spießer, die einen Bausparvertrag abschließen", so die Werbebotschaft. Doch Klement interessierte sich weniger für das LBS-Angebot als für das auf dem Plakat abgebildete Motorrad. Nach kurzem Zögern war er sich sicher: Es war sein eigenes, das ihm drei Jahre zuvor aus seiner Garage gestohlen worden war.
"Nach wenigen Minuten waren alle Zweifel verflogen", erinnert sich Klement. "Die Maschine war leicht zu erkennen, denn viele der Anbauteile hatte ich selbst hergestellt". Ein halbes Jahr seiner Freizeit hatte Klement in den Aufbau der Harley gesteckt. Den Rahmen ließ er samt Papieren aus Amerika kommen. Um den herum baute er seine Maschine nach eigenen Vorstellungen auf, ganz im Stil der siebziger Jahre: weit vorverlegte Fußrasten, hoher Lenker. Der Chopper, den Peter Fonda in Easy-Rider fuhr, diente ihm dabei als Vorbild.
Harley zu fahren ist für Biker mehr als Fortbewegung. Für viele ist ihre Maschine ein Kultgegenstand, ihr persönlicher Ausdruck von Freiheit und Individualität. Schon deshalb sieht kaum eine Harley aus wie die andere. Hauptkommissar Klement hatte darum auch damit gerechnet, dass seine Harley bald gefunden würde. Doch alle Mühe war vergebens - die Harley blieb verschwunden.
Das änderte sich zunächst auch nicht, als der Zivilfahnder sie auf dem Plakat der LBS wieder entdeckte. Immerhin hatte Klement jetzt eine heiße Spur. Über die Werbeagentur gelang es ihm schließlich, den Besitzer ausfindig zu machen: Einen Zahnarzt aus Riga, der die Maschine einem russischen Händler abgekauft hatte. Einen Rechtsanspruch auf Herausgabe hatte er damit zwar noch nicht, aber um die Sache zu beschleunigen und sich den lästigen Weg durch die Instanzen zu ersparen, handelte er mit dem Letten einen Preis aus. Für 8500 Euro sollte er die Harley zurückbekommen.
Hilfe von der LBS?
Doch dann erfuhr der Zahnarzt, dass die Maschine viel mehr wert war. Der Fernsehsender RTL war auf die Sache aufmerksam geworden und hatte berichtet, dass gut restaurierte Einzelstücke mit den großvolumigen V-2-Motoren in Szene-Kreisen auch locker 25.000 Euro einbringen können. Mit weniger wollte sich der Arzt nun nicht mehr zufrieden geben.
So viel Geld aber hatte Klement nicht.
Sein Anwalt Matthias Delvo, ebenfalls ein Harley-Fan, klopfte deshalb bei der LBS an, die das Motorrad für ihre Werbung genutzt hatte. "Wir haben denen eine weitere Werbekampagne angeboten", sagte er zu SPIEGEL ONLINE. Die LBS hätte Klement beim Rückkauf seiner Harley unterstützt und im Gegenzug jederzeit damit werben können. Im Nebensatz wies Delvo die Bausparkassen noch darauf hin, dass man möglicherweise auch die noch laufende Kampagne stoppen könne. Schließlich seien die Rechte an dem Motorrad mit dem Diebstahl nicht verloren gegangen.
Vielleicht sahen die Juristen der LBS darin eine Drohung, vielleicht auch nicht - jedenfalls ließen sie sich mit einer Reaktion Zeit. Erst nachdem die Kampagne ausgelaufen war, beschied die LBS kurz und bündig: Die Werbeaktion sei schon teuer genug gewesen,weitere Zahlungen lehne man ab. Gegenüber SPIEGEL ONLINE wies LBS-Verbandsdirektor Hartwig Hamm darauf hin, dass Klement keinerlei Ansprüche gegen die Bausparkasse erhoben habe. "Deshalb haben wir wenig Veranlassung, und außerdem auch nicht die Möglichkeit, den behaupteten Sachverhalt zu verifizieren".
Recht am eigenen Kunstwerk
Ob der unterkühlten Reaktion sind die Harley-Liebhaber inzwischen ein wenig verschnupft. "Wir erheben keinerlei Vorwürfe gegen die LBS", betont Delvo zwar. Er prüfe allerdings derzeit, ob er die Bausparkasse nicht auf eine angemessene Nutzungsentschädigung verklagen könne. Seine Begründung: Die Harley sei mit den vielen eigens gestalteten Anbauteilen ein Einzelstück. Und deshalb durchaus mit einem Kunstwerk zu vergleichen. "Als Urheber dieses Kunstwerks hat mein Mandant das Recht zu bestimmen, wer mit der Harley Davidson kommerzielle Werbung betreibt". Und durch den Diebstahl des Motorrads seien die Verwertungsrechte seines Mandanten nicht untergegangen. Delvo: "Die LBS hat die Nutzungsentschädigung wohl an den Falschen bezahlt."
Was die Erfolgsaussichten einer solchen Klage betrifft, gibt sich Delvo zuversichtlich. "Ich bin sicher, dass die Chancen nicht schlecht stehen." Auch, dass die Fahrgestellnummer nicht mehr mit der übereinstimmt, die in Klements Papieren steht, ficht ihn nicht an. "Es gibt genügend Fotos, die zeigen, dass es sich genau um die Maschine handelt, die Herr Klement aufgebaut hat. Ein simpler Ansichtsvergleich genügt."
Doch selbst, wenn die Klage Erfolg hat - genügend Geld, um seine Maschine zurückzukaufen, wird sie dem Polizisten nicht einbringen. "Wir gehen von einem Betrag in einer Größenordnung von 3000 Euro aus, mehr wäre nicht realistisch", räumt Delvo selbst ein.
Möglicherweise hat der Anwalt eher den immateriellen Nutzen eines solchen Prozesses im Blick. Immerhin ließe sich so der für die LBS peinliche Sachverhalt, nämlich Diebesgut für seine Werbung eingesetzt zu haben, noch einmal in der Öffentlichkeit ausbreiten. Delvo bestreitet solche Beweggründe, fügt aber lakonisch hinzu: "Die Herren sind schon selbst schuld, wenn sie Billigproduzenten für ihre Werbefilme engagieren."
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