Karlsruhe - Der zweite Senat kam mit fünf zu drei Richterstimmen zu dem Schluss, dass es "nachvollziehbar und vertretbar" ist, dass die damalige rot-grüne Bundesregierung mit Blick auf die schlechte wirtschaftliche Lage Kredite aufnahm, die die Ausgaben für Investitionen überschritten haben. Dies ist laut Grundgesetz ausnahmsweise "zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts" zulässig.
Die Richtermehrheit betonte allerdings, dass die geltenden Regeln zur Neuaufnahme von Krediten reformbedürftig seien. Daran sei "kaum noch, zu zweifeln". Alle Bundesregierungen haben laut Urteil in den vergangenen vier Jahrzehnten "praktisch durchgehend zur Vermehrung der Schulden beigetragen". Die Regel des Grundgesetzartikels 115, wonach die Neuverschuldung nur ausnahmsweise über den Investitionen liegen dürfe, sei als Instrument der Steuerung und Begrenzung unwirksam. Es sei daher die Aufgabe von Bundestag und Bundesrat, neue Direktiven für Verschuldensspielräume aufzustellen.
Rürup fordert strengere Maßstäbe
Der Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, Bert Rürup, hätte sich dagegen von dem Urteil konkreter formulierte, strengere Maßstäbe für die Neuverschuldung erhofft. Die bisherigen Verfassungsvorgaben zur Schuldenbegrenzung hätten sich als "Papiertiger" erwiesen, sagte Rürup am Morgen im RBB-Inforadio. Die dort festgelegte Bindung der Schuldenhöhe an die Investitionssumme in Verbindung mit möglichen Ausnahmen sei "völlig interpretationsoffen", kritisierte der Wirtschaftswissenschaftler. Er erhoffe sich vom Verfassungsgericht deswegen "Leitlinien, wie es in Zukunft mit der Verschuldungsbegrenzung weitergehen soll".
Rürup schlug vor, die Aufnahme neuer Schulden nur in zwei konkreten Sondersituationen zuzulassen: bei einer nationalen Krise und bei einer schweren Rezession. Eine nationale Krise, beispielsweise eine Naturkatastrophe, müsse dabei von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit festgestellt werden. Eine schwere Rezession könne definiert werden als deutlicher Rückgang des Bruttoinlandsprodukts im Vergleich zum langfristigen Wachstumstrend.
Das Urteil geht auf eine Klage von Union und FDP zurück, die vor allem die in dem Etat vorgesehene Kreditaufnahme kritisiert hatte, die die Ausgaben für Investitionen deutlich überschritten hatte. Dies sei nach dem Grundgesetz nur bei einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zulässig. Indem diese Klausel vier Jahre lang hintereinander angewendet wurde, habe die rot-grüne Bundesregierung aus einer Ausnahmebestimmung die Regelanwendung gemacht, argumentierten die Kläger von CDU/CSU und FDP.
mik/dpa/AP/AFP
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