München - Das Finanzamt München II schickte der Geschäftsfrau für vergangenen Oktober eine Forderung über mehr als zwei Milliarden Euro Umsatzsteuer zu. Dem Landgericht München I zufolge meldete die Frau sich umgehend telefonisch beim Finanzamt. Trotzdem wurde der Bescheid nicht geändert, weshalb die Ladenbesitzerin über ihren Steuerberater Beschwerde einlegte. Erst danach korrigierte das Finanzamt die Forderung, tatsächlich muss die Frau 108,82 Euro zahlen.
Wegen der zu hohen Steuerfestsetzung fordern zwei Rechtsanwälte jetzt vom Freistaat Bayern Schadensersatz in Höhe von rund 600.000 Euro, wie das Landgericht mitteilte. Die Geschäftsfrau hat ihre Schadensersatzansprüche an die beiden abgetreten.
Die Anwälte begründen ihre ebenfalls üppige Forderung damit, dass durch die Höhe der ursprünglichen Steuerfestsetzung eine Honorarforderung des Steuerberaters von über 2,5 Millionen Euro bestünde. Die Advokaten stellen sich sogar als großzügig dar, weil sie "nur" 600.000 Euro und nicht die gesamten Honoraransprüche des Steuerberaters über 2,5 Millionen Euro einklagen.
itz/AFP
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Wirtschaft | Twitter | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2007
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH