Berlin - Ein Ministeriumssprecher bestätigte heute einen Bericht des "Handelsblatts", nach dem die ursprünglichen Pläne des Ministeriums für das Jahressteuergesetz 2008 abgeändert wurden.
Ursprünglich hatten die Fachbeamten des Ministeriums geplant, dass bei der Nutzung legaler Spielräume zur Minderung der Steuerschuld generell "beachtliche außersteuerliche Gründe" angegeben werden sollten. Andernfalls wäre das Steuersparen auf diesem Wege nicht akzeptiert worden. Nunmehr sollten Unternehmen oder Personen erst bei "ungewöhnlichen Gestaltungen" der steuerlichen Spielräume dem Finanzamt erläutern müssen, dass es dafür andere wirtschaftliche als nur steuerliche Gründe gibt.
Von seinen bisherigen Plänen sei das Ministerium auf Druck der Union abgerückt, berichtete die Zeitung. Sie zitierte aber den Unions-Finanzexperten Otto Bernhardt mit den Worten, er sei noch nicht sicher, ob die Abschwächung ausreiche.
Auch mit der neuen Regelung bleibt das Unternehmen oder die Privatperson immer noch in der Pflicht, bei einer vom Fiskus festgestellten "unüblichen" Steuergestaltung selbst nachweisen zu müssen, dass rechtens gehandelt wurde. Nach geltendem Recht liegt die Beweislast für einen Missbrauch bei der Steuerbehörde.
Über das Jahressteuergesetz soll das Kabinett am 8. August entscheiden. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
mik/Reuters
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