Wirtschaft



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08.08.2007
 

Neues Gesetz

Regierung plant das Ende der Lohnsteuerkarte

In vier Jahren ist Schluss: Die Bundesregierung will die papierne Lohnsteuerkarte abschaffen. Ab dann soll es eine zentrale Steuerdatei geben - zum Entsetzen von Datenschützern und Opposition. Zuvor will die Koalition Ehepaaren ermöglichen, die Steuerlast gerechter aufzuteilen.

Berlin - Die Lohnsteuerkarte aus Papier wird in einigen Jahren der Vergangenheit angehören: Das geht Regierungskreisen zufolge aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 hervor, den das Bundeskabinett heute verabschieden will. Das Gesetz sieht die Umstellung auf ein komplett elektronisches Verfahren vor. Dafür wird jeder Bürger eine bundeseinheitliche Steuernummer erhalten, außerdem wird eine zentrale Datei mit allen steuerlich relevanten Daten aufgebaut. Das neue System, das bei Datenschützern auf Kritik stößt, soll 2011 eingeführt werden.

Die gute alte Lohnsteuerkarte: Umstellung auf elektronisches Verfahren soll dem Bürokratieabbau dienen
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DPA

Die gute alte Lohnsteuerkarte: Umstellung auf elektronisches Verfahren soll dem Bürokratieabbau dienen

Die Umstellung auf das elektronische Verfahren soll dem Bürokratieabbau dienen und zugleich den Missbrauch eindämmen: Wer bislang von einem Bundesland in ein anderes zog, erhielt eine neue Steuernummer - was es ihm unter Umständen erleichterte, sich vor den Finanzbehörden zu verstecken. Mit der neuen, lebenslang gültigen Steuer-Identitätsnummer soll damit Schluss sein. Doch die Steuerbehörden wollen noch viel mehr wissen: Eingang in die Zentraldatei sollen auch Angaben zu Ehepartnern und Kindern sowie die Religionszugehörigkeit finden - letztere betrachtet jedoch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar als besonders schutzbedürftig.

Als problematisch wird zudem angesehen, dass auf einen Teil der Daten auch der Arbeitgeber Zugriff haben soll. Die Grünen-Finanzexpertin Christine Scheel mahnt hier eine klare Zweckbindung und Nutzungsverbote für die Verwendung der Daten an. Die Wirtschaftsverbände weisen darauf hin, dass wegen fehlender Zugriffsregeln nicht ausgeschlossen sei, dass sich auch andere Behörden als die Finanzämter Zugang zu den Daten verschaffen könnten. Scheel hofft nun auf das parlamentarische Verfahren, das im Herbst beginnen wird und die Möglichkeit von Änderungen am Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium eröffnet.

FDP-Finanzexperte Hermann Otto Solms sprach von einem "riesigen, in sich geschlossenen Datenfundus, der für die Zwecke der Lohnsteuer allein nicht notwendig ist". Als "Frechheit" bezeichnete es Solms in der "Berliner Zeitung", dass Steuerzahler nur auf Antrag ihre elektronisch gespeicherten Daten mitgeteilt bekommen sollten.

Der Präsident des Steuerzahlerbundes, Karl Heinz Däke, forderte den Gesetzgeber auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzung der Daten hinreichend kontrolliert wird. "Der Gesetzgeber ist leider dabei, sich einen großen Spielraum zu verschaffen, dass neben den Finanzämtern auch andere Behörden auf die sensiblen Daten zugreifen können", kritisierte Däke in der "Leipziger Volkszeitung".

Steuerbelastung gemäß Anteil am Familieneinkommen

Bereits 2009, zwei Jahre vor Abschaffung der papiernen Lohnsteuerkarte, soll eine Neuregelung zur Besteuerung von Doppelverdiener-Ehen in Kraft treten. Ehepartner mit unterschiedlich hohem Verdienst können dann eine gerechtere steuerliche Lastenverteilung wählen. Künftig sollen Partner gemäß ihrem Anteil am Familieneinkommen Lohnsteuern zahlen können. Mit dieser Neuregelung sollen vor allem Frauen einen Anreiz erhalten, eine Beschäftigung aufzunehmen, hieß es aus dem Bundesfinanzministerium.

Bislang wählen Ehepartner, deren Arbeitseinkommen unterschiedlich hoch ist, in der Regel die Steuerklassenkombination III und V. Danach zahlt der Höherverdienende - in der Regel der Mann - in etwa gleich viel Lohnsteuer wie ein Alleinverdiener. Der Partner mit dem geringeren Einkommen - in der Regel die Frau - bezahlt als Ausgleich einen so hohen Steuersatz, dass sich die Aufnahme einer Beschäftigung häufig kaum lohnt. Laut Finanzministerium haben derzeit rund vier Millionen Ehepaare diese Steuerklassenkombination gewählt.

Die Teilnahme am neuen Anteilsverfahren soll freiwillig sein, heißt es aus dem Ministerium. Danach zahle jeder Ehepartner nur die Lohnsteuer, die auch wirklich auf sein Arbeitseinkommen entfällt. Wer beispielsweise 20 Prozent des gemeinsamen Einkommens verdiene, müsse auch nur 20 Prozent der gemeinsamen Lohnsteuer an das Finanzamt abführen. Dies sei ein Schritt zur Flexibilisierung der Erwerbsbeteiligung von Männern und Frauen. Die Prozentsätze trage das Finanzamt auf Antrag beider Partner auf den Lohnsteuerkarten ein. Die Gesamtsteuerlast beider Partner bleibe aber auch bei dem neuen Modell gleich.

kaz/AFP/ddp/AP

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