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08.08.2007
 

Tarif-Konflikt

Bahn meldet Erfolg - Arbeitsgericht untersagt Lokführerstreik

Das Arbeitsgericht Nürnberg hat nach Angaben der Deutschen Bahn den für morgen geplanten Lokführerstreik im Güterverkehr untersagt. Dies sei per einstweiliger Verfügung entschieden worden - und gelte auch für den Personenfernverkehr, sagte Bahn-Tarifverhandlungsführer Werner Bayreuther.

Nürnberg - Das Gericht hatte den Angaben zufolge über Anträge der Bahntochter Railion und des Bahn-Fernverkehrs entschieden. Die GDL hatte angekündigt, den bundesweiten Güterverkehr am morgigen Donnerstag für vier Stunden lahmlegen zu wollen. Es wurden auch gravierende Auswirkungen auf den Personenverkehr erwartet.

Umschlagbahnhof in Frankfurt am Main: Gericht untersagt Arbeitsunterbrechung
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DPA

Umschlagbahnhof in Frankfurt am Main: Gericht untersagt Arbeitsunterbrechung

Die Bahn rechne damit, dass bei einem Widerspruch der GDL gegen die Nürnberger Entscheidung darüber Ende dieser oder Anfang kommender Woche gerichtlich entschieden werden könne. Damit dürften die von der Lokführergewerkschaft GDL angekündigten Streiks morgen nicht stattfinden, hieß es von der Bahn.

Verhandlungen stünden nach wie vor an erster Stelle, sagte der Verhandlungsführer der Bahn, Werner Bayreuther. Mit Blick auf die angedrohten Streiks der GDL hob er hervor, die Bahn wehre sich dagegen, dass der GDL-Vorsitzende Manfred Schell "uns die Folterwerkzeuge zeigt".

Zur gestern ins Gespräch gebrachten Einsetzung eines Vermittlers laufen nach Angaben der Gewerkschaft noch keine Sondierungsgespräche zwischen Bahn und GDL. Doch die Gewerkschaft will sich nicht sperren. "Wenn ein Gespräch anberaumt wird, wird die GDL daran teilnehmen", sagte GDL-Sprecher Maik Brandenburger.

Zugleich bekräftigte er aber die unveränderte Grundforderung der GDL nach einem eigenständigen Tarifvertrag nicht nur für Lokführer, sondern das gesamte Fahrpersonal einschließlich Zugbegleiter und Gastronomiemitarbeiter. "Das ist nach wie vor unsere Vorbedingung", erklärte Brandenburger. Auch der Streik im Güterverkehr könne bei einem entsprechenden Angebot der Bahn weiterhin verhindert werden.

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