Nürnberg - Das vom Nürnberger Arbeitsgericht per einstweiliger Verfügung verhängte Streikverbot für die Lokführer der Deutschen Bahn gilt bis zum 30. September und betrifft den Güter- und Fernverkehr. Das Gericht begründete die lange Frist damit, dass der deutschen Volkswirtschaft durch Streiks während der Hauptreisezeit ein enormer Schaden entstehen würde, sagte der Sprecher.
GDL-Chef Schell: Hauptverfahren muss die Entscheidung bringen
Den für morgen geplanten Streik im Güterverkehr sagte die Gewerkschaft ab: Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts sei die GDL rechtlich nicht mehr auf der sicheren Seite. "Solange uns der Arbeitskampf untersagt wird, solange werden wir auch keinen Arbeitskampf führen", sagte Schell.
Der Verhandlungsführer der Bahn, Werner Bayreuther, begrüßte, "dass die Gerichte im Interesse der Kunden die Streiks gestoppt haben". Das Unternehmen wolle nun auf dem Verhandlungsweg weiterkommen. Die Bahn wehre sich dagegen, dass der GDL-Vorsitzende Manfred Schell "uns die Folterwerkzeuge zeigt".
Zum gestern ins Gespräch gebrachten Einsatz eines Vermittlers laufen nach Angaben der Gewerkschaft noch keine Sondierungsgespräche zwischen Bahn und GDL. Doch die Gewerkschaft will sich nicht sperren. "Wenn ein Gespräch anberaumt wird, wird die GDL daran teilnehmen", sagte GDL-Sprecher Maik Brandenburger.
Zugleich bekräftigte er aber die unveränderte Grundforderung der GDL nach einem eigenständigen Tarifvertrag nicht nur für Lokführer, sondern auch für das gesamte Fahrpersonal einschließlich Zugbegleiter und Gastronomiemitarbeiter. "Das ist nach wie vor unsere Vorbedingung", erklärte Brandenburger. Auch der Streik im Güterverkehr könne bei einem entsprechenden Angebot der Bahn weiterhin verhindert werden.
sam/mik/AFP/Reuters/dpa/dpa-AFX
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