Im Ausland übernehmen die gesetzlichen, aber auch viele private Krankenversicherer, nicht alle Leistungen. Urlauber sollten deshalb eine Auslands-Krankenversicherung abschließen. Meist reicht dabei ein Jahresvertrag, der viele kleinere Reisen in dieser Zeit abdeckt. Doch wer länger als sechs Wochen ins Ausland fährt, braucht einen speziellen Tarif für Einzelreisen. "FINANZtest" hat insgesamt 27 Angebote getestet.
Generell gilt: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen außerhalb Europas und in Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, keine Leistungen. Doch selbst innerhalb Europas zahlt die Krankenkasse ihren Versicherten nicht alle Behandlungskosten. Einen Krankenrücktransport etwa erstattet die Kasse nie.
Auch einige private Krankenversicherer übernehmen diese Leistung nicht. Immerhin: Die Krankenrücktransporte nehmen zu. Allein der ADAC hat 2006 etwa fünf Prozent mehr kranke Urlauber nach Hause transportiert als noch ein Jahr zuvor. Eine entsprechende Absicherung für die Urlaubswochen ist also wichtig.
Üblicherweise reichen für den Sommerurlaub Jahresverträge. Sie bieten für alle normalen Urlaubsreisen innerhalb eines Jahres Versicherungsschutz. Wer aber länger als sechs Wochen am Stück verreist, muss einen Vertrag speziell für diese Reise abschließen.
Die Preise für den Schutz sind abhängig von der Reisedauer, dem Alter der Versicherten und in einigen Fällen auch vom Ziel des Auslandsaufenthalts. "FINANZtest" listet "sehr gute" und "gute" Tarife mit und ohne Selbstbehalt in seiner Tabelle auf. Allerdings empfehlen die Experten nur Tarife ohne Selbstbehalt. Grund: Wer sich längere Zeit im Ausland aufhält, muss unter Umständen wegen kleinerer Beschwerden häufiger zum Arzt. Dann kann jedes Mal eine Selbstbeteiligung von 50 bis 100 Euro fällig werden.
Doch auch eine Auslandsreise-Krankenversicherung bietet nur eingeschränkten Versicherungsschutz. Daran sollten vor allem Langzeitreisende denken. Die Absicherung ist hauptsächlich für Notfälle gedacht. Psychotherapeutische Maßnahmen oder Vorsorgeuntersuchungen sind nicht in den Tarifen enthalten. Abgesichert über die Auslandsreise-Krankenversicherung sind folgende Behandlungen:
In die Bewertungen der Versicherungsbedingungen ging ein, wann die Anbieter einen Krankenrücktransport gewähren. Alle "sehr guten" Tarife bezahlen den Transport aus dem Urlaubsland auch dann, wenn dieser sinnvoll und vertretbar ist - und nicht nur bei medizinischer Notwendigkeit. Ebenso bewerteten die Tester, ob die Versicherer mit Vorerkrankungen angemessen umgehen. Das heißt: Sie zahlen nur dann nicht, wenn die Behandlung im Ausland geplant war. Einschränkungen auf akute oder unvorhersehbare Erkrankungen sollte es dagegen nicht geben.
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