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16.09.2007
 

Gutachten zur Bahnprivatisierung

Börsengang auf Kosten der Länder

Von Anne Seith

Die Länder blasen zum Widerstand: Morgen wollen mehrere Verkehrsminister ein Gutachten vorlegen, demzufolge die Gesetzesvorlage für den Bahn-Börsengang verfassungswidrig ist. Den Ländern drohen zudem Mehrkosten in Milliardenhöhe, heißt es in dem Papier.

Hamburg – Die Woche wird nicht gut anfangen für Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD). Morgen werden mehrere Länder ein Gutachten zu seinen Börsen-Plänen für die Bahn präsentieren, das SPIEGEL ONLINE vorliegt. Die Schlüsse, die der Verfassungsrechtler Dirk Ehlers und die Unternehmensberatung KCW darin ziehen, sind vernichtend: Der aktuelle Gesetzesentwurf verstößt demnach gegen das Grundgesetz - und das nicht nur im Detail.

Gleise vor dem Frankfurter Bahnhof: Verfassungsrechtliche Einwände gegen Pläne zur Privatisierung
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DPA

Gleise vor dem Frankfurter Bahnhof: Verfassungsrechtliche Einwände gegen Pläne zur Privatisierung

Es geht um den Kern des Projekts. Kritiker verlangten, das Schienennetz beim Börsengang aus dem Konzern herauszulösen, Bahnchef Hartmut Mehdorn aber will die wertvollen Gleise unbedingt in der Bilanz behalten. Verkehrsminister Tiefensee griff zu einem Trick, mit dem er das Privatisierungsgesetz eigentlich noch diesen Herbst durchs Parlament bringen wollte: Juristisch soll das Eigentum beim Bund bleiben, wirtschaftlich aber beim Konzern. Das heißt, die Bahn (DB) darf die Schienen bewirtschaften. Nach 15 Jahren aber kann sich der Bund sein Eigentum zurückholen, wenn die DB bei der Schienenpflege schlampt.

Das jedoch reicht längst nicht, glaubt Verfassungsrechtler Ehlers, zumal der Bund der Bahn auch noch den Gegenwert für das Netz ersetzen müsste. Derzeit wären das etwa 7,5 Milliarden Euro. Die Aufspaltung von juristischem und wirtschaftlichem Eigentum kommt aber laut Ehlers nicht nur deshalb "der Quadratur eines Kreises gleich". Drei Seiten nimmt allein die Darstellung seiner verfassungsrechtlichen Einwände gegen das Projekt ein - in der Kurzfassung des Gutachtens. Bei der Bestellung des Aufsichtsrats müssen sich nach derzeitiger Planung etwa Bund und Vorstand einigen, moniert Ehlers da etwa. "So dass der Bund seinen Willen nicht – wie verfassungsrechtlich gefordert – einseitig durchsetzen kann." Auch sichere das Gesetz nicht genügend Möglichkeiten zu, den nötigen Ausbau des Schienennetzes im Notfall zu erzwingen.

Abenteuerliche Zielvorgaben der Bahn

Doch nicht nur der rechtliche Teil des Gutachtens bietet jede Menge Diskussionsstoff, auch die wirtschaftliche Bewertung der aktuellen Pläne hat einiges zu bieten. Die Bahnprivatisierung, wie sie derzeit geplant ist, droht vor allem für die Länder ziemlich teuer zu werden, steht dort weitgehend unverhohlen. Und auch deutschen Bahnfahrern drohen harte Zeiten, wenn man den KCW-Beratern glauben darf. Ein Börsengang zu den aktuell geplanten Bedingungen könnte die Länder bis zu einer Milliarde Euro kosten, heißt es da. Mittelfristig seien außerdem 6000 bis 10.000 Kilometer Schienennetz von der Stilllegung bedroht.

Das Grundproblem: der Renditedruck des Kapitalmarkts. Schon jetzt hat die Bahn, wenn man der KCW glauben darf, intern höchst abenteuerliche Ziele formuliert. "Die Personenbahnhöfe sollen ihren Gewinn mehr als verdoppeln", behaupten die Gutachter. Das chronisch defizitäre Netz wolle die Bahn zu einem der größten Gewinnbringer im Konzern machen: Bei 568 Millionen Euro solle das Ergebnis den DB-Planungen zufolge 2011 liegen. 2006 machte die Sparte noch 212 Millionen Euro Miese.

Um die DB Netz derart auf Gewinn zu trimmen, werde die Bahn die Nutzungsgebühren für Trassen- und Stationen erhöhen müssen. Dem Gutachten zufolge sollen zwei Prozent pro Jahr geplant sein. Schreibe man die für 2008 schon angekündigte Erhöhung von 2,4 Prozent bis 2011 fort, komme man auf eine Milliarde Euro. Die müssten die Länder tragen, an die die Trassengebühren als durchlaufende Posten von den Bahnunternehmen weitergereicht werden.

Toiletten-Erneuerung nur aus öffentlichen Kassen

Dass solche Mehrkosten mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit dazu führen können, dass die Länder weniger Strecken ausschreiben, liegt auf der Hand. Zumal mit dem Gang an den Aktienmarkt auch der Druck auf die Bahn steigen würde, so wenig unrentable Strecken bewirtschaften zu müssen wie möglich, wie die Gutachter zu Bedenken geben. Zwar darf rechtlich nur der Bund Strecken stilllegen. Doch "faktisch ist es der Netzbetreiber, der als Bauträger und Disponent der Investitionsmittel maßgeblich über die wirtschaftliche Daseinsberechtigung einer Strecke entscheidet".

Wenn die Bahn etwa weniger Geld in eine Strecke stecke, sei sie auch für Fahrgäste weniger attraktiv. Und je weniger Kunden es gibt, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass das Land für den Bahnverkehr in dem betroffenen Gebiet kein Geld mehr ausgeben will.

Auch bei den Bahnhöfen sei damit zu rechnen, dass die DB ihre Investitionen auf das Nötigste reduzieren werde. Schon jetzt gebe es die Tendenz, dass etwa Bahnhöfe oder auch Toiletten und Fahrkartenautomaten immer öfter nur dann erneuert würden, wenn das komplett aus öffentlichen Kassen bezahlt wird. "In der Branche hat sich der Begriff '120%-Finanzierung' etabliert. Diese unternehmerisch nachvollziehbare Haltung der DB AG wird sich nach Zementierung des Netzmonopols durch die Privatisierung noch spürbar verstärken", schreiben die KCW-Berater. "Die Länder werden vor der Wahl stehen, ihre Investitionsabsicht aus Budgetgründen aufzugeben oder aber selbst einzuspringen."

Die DB wollte sich zu dem Gutachten bis zur offiziellen Vorlage nicht äußern.

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