Von Manuel Köppl
Hamburg – Die Vorgabe an die Ministerpräsidenten ist klar: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss staatsfern bleiben, inhaltlich wie finanziell – so hat das Bundesverfassungsgericht gerade unmissverständlich geurteilt. Die Ministerpräsidenten dürfen nicht nach Gutdünken über die Höhe der Rundfunkgebühr entscheiden.
Wie allerdings ein neues, gerechteres Finanzierungssystem für ARD, ZDF und Deutschlandradio aussehen soll - darüber schweigen sich die Verfassungsrichter in ihrem Gebühren-Urteil vom 11. September aus. Jetzt sind die Ministerpräsidenten wieder an der Reihe: Auf ihrer Jahreskonferenz vom 17. bis 19. Oktober in Wiesbaden steht diese Grundsatzentscheidung ganz oben auf der Agenda.
Die Entscheidungsgrundlage dafür haben die 16 Rundfunkreferenten der Länder erarbeitet. "Alle neuen Finanzierungsmodelle gehen weg von einer an die Empfangsgeräte gebundenen Rundfunkgebühr", erklärt der Berliner Vertreter Thomas Rothkegel SPIEGEL ONLINE. "Allerdings haben die Ministerpräsidenten auch eine Reform des bisherigen Systems nicht ausgeschlossen." Er fügt an: "Es handelt sich nur um Entwürfe, das sind noch keine ausgereiften Modelle."
Ein Überblick über denkbare neue Gebühren-Varianten, ihre Vor- und Nachteile:
Das Modell Landessteuer hat unter den Rundfunkreferenten zwar viele Anhänger – aber einen entscheidenden Makel: "Wenn der Staat die Rundfunkgebühr als Steuer einzieht, kassiert er das Geld ja selbst", erklärt Medienrechtler Udo Branahl. "Eine solche Abhängigkeit soll laut Bundesverfassungsgericht aber streng vermieden werden." Die Frage, die sich daran knüpfe: "Wie staatsfern ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk noch in einem steuerfinanzierten System?"
EU rügt Wettbewerbsverzerrung
Der bayerische Rundfunkreferent Klaus-Peter Potthast sieht diesen Einwand gelassen: "Schon die aktuelle Rundfunkgebühr ist nach der Rechtsauffassung des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof eine staatliche Beihilfe." Bedenken gegen ein Steuermodell erübrigen sich damit aus seiner Sicht.
Gleichwohl müssen sich die Ministerpräsidenten auf Konflikte mit der EU einstellen. Horst Wegner, Geschäftsführer der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), sagt: "Es werden zwar in anderen EU-Ländern auch Rundfunksteuern erhoben. Aber diese gelten nur als verfassungsgemäß, weil es sich dabei um alte Beihilfen handelt."
Im Klartext: Diese anderen Rundfunksteuern genießen Bestandsschutz. Ob auch das deutsche Gebührensystem diesen vom Europäischen Gerichtshof zugesprochen bekommt, ist aber unsicher. Die Europäische Kommission spricht nämlich von einer wettbewerbsverzerrenden, staatlichen Beihilfe, die von der GEZ eingezogen würde.
Ein anderer Vorwurf aus Brüssel wiegt noch schwerer: "Die bestehende Finanzierungsregelung in Deutschland enthält keine hinreichend klare und genaue Definition des öffentlichen Auftrags." Auch die Grenzen für die Finanzierung von Online-Diensten und digitalen Zusatzkanälen durch die Rundfunkanstalten zieht die EU-Kommission deutlich enger als jüngst das Bundesverfassungsgericht.
Raff: rein politische Entscheidung
Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff kann derweil die hitzige Diskussion um die Rundfunkgebühr nicht nachvollziehen: "Nicht wir, sondern die Ministerpräsidenten haben sich vorgenommen, bis zu ihrer Jahreskonferenz zu überprüfen, ob die bisherige gerätebasierte Gebühr durch ein anderes Modell abgelöst werden soll."
Dies sei eine rein politische Entscheidung. "Wir wollen aber gerne mithelfen, zu einer Berechnungsbasis zu kommen, die in Deutschland und in der EU-Kommission akzeptiert wird", sagte Raff SPIEGEL ONLINE.
Wie ein neues Gebührensystem aussehen könne, dazu wollte sich der ARD-Vorsitzende nicht äußern. "Es muss aufkommensneutral sein, in seiner Ausgestaltung sozial gerecht und es muss sowohl mit nationalem wie mit EU-Recht kompatibel sein." Das ZDF wollte sich laut einem Sprecher "nicht in die Debatte einmischen".
"Es wird nie ein absolut gerechtes System geben"
Schon wegen der rechtlichen Bedenken könnte es am Ende doch beim bestehenden Gebührensystem bleiben. "Die gerätebezogene Rundfunkgebühr entspricht jedenfalls geltendem Verfassungsrecht", hält Medienrechtler Branahl fest. Derzeit zahle jedenfalls nur Rundfunkgebühr, wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen könnte, sagt er. Davon könne bei allen neuen Finanzierungsmodellen keine Rede sein. "Denn selbst wer nur private Sender sieht, hat zumindest die Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Programme zu nutzen."
Fest steht aber auch, dass die Rundfunkgebühr in ihrer heutigen Form äußerst umstritten ist. Nachbesserungsbedarf sieht Bremens Rundfunkreferent Ekkehart Siering gleich an mehreren Stellen: "Durch neue mobile Technologien und die Konvergenz der Medien wird mittelfristig eine Aufhebung der Trennung zwischen Grund- und Fernsehgebühr unausweichlich sein."
Das hieße: Statt der bisherigen 5,52 Euro Grundgebühr würden Radiohörer künftig eine höhere Einheitsgebühr zahlen. Außerdem fordert Siering ein einfacheres Verfahren zur Gebührenbefreiung.
Eines ist jedoch sicher: Egal wie die Vorauswahl der Ministerpräsidenten nächste Woche in Wiesbaden ausfallen wird, der öffentliche Aufschrei wird groß sein. "Es wird nie ein absolut gerechtes Finanzierungssystem für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben", sagt Medienrechtler Branahl.
Ihm scheint ein wesentlicher Gedanke in der Debatte zu kurz gekommen: "Wenn man sich die Medienlandschaft seit der Einführung des Privatfunks ansieht, und sich die öffentlich-rechtlichen Sender wegdenkt, ist doch klar, dass unsere politische Bildung und damit unsere Demokratiefähigkeit den Bach runter gegangen wäre." Auch wenn sich über Qualität immer streiten ließe, sagt Branahl: Die Öffentlich-Rechtlichen würden einen wichtigen Grundauftrag erfüllen.
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Warum wird hier so enorm darüber gestritten, ob die Rundfunkgebühren rechtens sind oder nicht. Wenn wir nur eine Generation abwarten, wird sich das Problem von alleine lösen. Die Zuschauerzahl bei den jungen Menschen ist nicht [...] mehr...
Ist der Verfassungsauftrag des öffentlich-rechtlichen-Rundfunks noch mit den Inhalten der Sendungen vereinbar? Da kann man getrost daran zweifeln, denn warum wird z.B. bei den beliebten Biathlonsendungen, dem Winterpendant zur [...] mehr...
Merken Sie eigentlich auch schon mal selber, was für einen verstiegenen Stuß Sie da absondern? Erklären Sie mir doch mal, was haben staatstragender Kuscheljournalismus und Florian Silbereisen mit dem Verfassungsauftrag zu [...] mehr...
Das Abonnement würde Sie so um die 100 € monatlich kosten ... ... wenn nicht diejenigen, die tattrige Schlagerstars sehen wollten, für Sie mitbezahlen würden. Das Angebot des ÖRR ist selbstverständlich trotz der [...] mehr...
Ich bin für unabhängige Medien und wäre gerne Bereit einen ARD Tageschau kanal zu abbonieren. Aber Jeden monat fast 40€ für irgenwelche tattrigen Schlagerstars abzudrücken geht mir zu weit. mehr...
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