Hamburg - Von zehn gefeuerten Lokführern schrieb das Bielefelder "Westfalen-Blatt" heute unter Berufung auf die GDL: Den Bahn-Angestellten sei wegen ihrer Beteiligung an Streikaktionen fristlos gekündigt worden. Mehr als 200 Lokführer seien außerdem abgemahnt worden. Bahn und GDL dementierten diese Meldung umgehend, die Bahn sprach von "absolutem Quatsch", die Gewerkschaft von einem "Missverständnis".
In seltener Übereinstimmung teilten Unternehmen und Gewerkschaft dann mit, dass zwei Lokführern gekündigt worden sei: einem aus Nordrhein-Westfalen und einem weiteren aus Berlin. Beide hatten an Streiktagen jeweils einen Zug mitten auf einer Strecke stehen gelassen und waren dem Streikaufruf der GDL gefolgt.
So weit die Gemeinsamkeiten. In der Bewertung der Sache weichen Bahn und GDL jedoch weit voneinander ab.
Uwe Herz, Sprecher des Bahn-Personalvorstands, sagte, in dem Fall in Nordrhein-Westfalen, der sich bereits Anfang Juli abgespielt hatte, habe der Lokführer einen leeren Intercity-Zug auf einer eingleisigen Strecke stehen lassen. Außerdem sei er zweieinhalb Stunden lang nicht zu erreichen gewesen. "Das ist ein klarer Verstoß gegen alle Sicherheitsvorschriften", begründete er die fristlose Kündigung. Der Mann habe sie bereits erhalten.
Im Berliner Fall hatte ein Lokführer vergangene Woche ebenfalls einen leeren Personenzug stehen gelassen und am Streik teilgenommen; auch er war nach Aussagen der Bahn zeitweise nicht zu erreichen. Der GDL zufolge wurde ihm die Kündigung bisher nur mündlich mitgeteilt, der Mann warte nun täglich auf das Kündigungsschreiben.
"Alle arbeitsrechtlichen Verpflichtungen erlöschen"
"Ungeheuerlich" findet das Hans-Joachim Kernchen, GDL-Vorsitzender des Bezirks Berlin-Sachsen-Brandenburg. "Bei dem Entlassenen handelt es sich um einen sehr gewissenhaften und umsichtigen Kollegen. Es fuhr die Passagiere noch nach Berlin-Zoo und sollte den leeren Zug nach Grunewald fahren. Den leeren Zug hat er abgeschlossen, die Handbremse angezogen und die Lok vorschriftsgemäß abgerüstet." Die Bahn behaupte, die Lok offen vorgefunden zu haben, die Bundespolizei könne das bezeugen. "Ich habe keinen Grund, dem Kollegen nicht zu glauben. Die Bahn muss schon Beweise bringen, beispielsweise in Form von Aufzeichnungen einer Überwachungskamera", sagte Kernchen. "Außerdem besitzen mehrere Menschen einen Schlüssel für den Zug."
Frank Schmidt, Vorsitzender der GDL in Nordrhein-Westfalen, sagte, es habe zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung von Menschen gegeben, weil ein Lokführer seinen leeren Zug auf eingleisiger Strecke habe stehen lassen. "Es gibt Sicherheitssysteme, die das verhindern. Außerdem wäre es ein Fehler eines Fahrdienstleiters gewesen, wenn auf dieser Strecke doch ein Zug gefahren wäre." Der Vorwurf, die Lokführer seien nicht erreichbar gewesen, nannte er "albern": "Bei einem Streik erlöschen alle arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, auch die der telefonischen Erreichbarkeit."
Bahnsprecher Herz dementierte auch, dass 200 Lokführer abgemahnt worden seien - es habe lediglich Abmahnungen "im niedrigen zweistelligen Bereich" gegeben. Die hingen mit Notdiensten zusammen - die Bahn habe einen entsprechenden Dienstplan für die Streiktage ausgearbeitet. Wenn sich Lokführer weigerten, den Notdienstplan zu akzeptieren, müssten sie eine Abmahnung hinnehmen.
Kernchen erklärte dagegen, Notdienste seien nur zum Schutz von Leib und Leben sowie zum Schutz von Bahn-Eigentum zulässig, "nicht aber zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs". Der sei, das liege nun einmal in der Natur eines Streiks, schon mal ein wenig gestört. "Die Bahn kann zwar einen Notfallfahrplan ausarbeiten, aber sie kann die Lokführer nicht zu Notdiensten verpflichten. Das geht nicht."
"GDL ließ mehrere Gesprächstermine verstreichen"
Uwe Herz widersprach. "Wir haben der GDL mehrfach Termine angeboten, um über Notdienste zu reden." Die müssten allein schon deshalb geregelt werden, damit beispielsweise reisende Kindergruppen oder Senioren nicht stundenlang auf dem Bahnsteig warten müssten. "Die GDL hat alle Gesprächstermine verstreichen lassen. Erst daraufhin haben wir einseitig eine Notdienstvereinbarung aufgestellt. Die GDL wollte die per Einstweiliger Verfügung verbieten, ist damit aber vor dem Amtsgericht Berlin gescheitert." Die Notdienste seien daher rechtmäßig gewesen, die Abmahnungen von Lokführern, die die Notdienste verweigert hätten, ebenso.
Die GDL spricht dagegen von "Rechtsbeugung" - das Recht zu streiken werde ausgehebelt, die Bahn wolle mit den Kündigungen und Abmahnungen "Exempel statuieren". Die Gewerkschaft will den Betroffenen nun auf juristischem Wege helfen. "In dem nordrhein-westfälischen Fall haben wir im Dezember einen Termin beim Arbeitsgericht", sagte Schmidt. Auch in dem Berliner Fall will die GDL Rechtsmittel einlegen. In beiden Fällen fordern die Lokführer eine Rücknahme der Kündigung.
Bahn-Personalvorstand Margret Suckale forderte die GDL derweil erneut zum Einlenken im Tarifstreit auf. Die Gewerkschaft hat ab Donnerstag einen 30-stündigen Streik im Nahverkehr angekündigt. Sollten die Lokführer nicht an den Verhandlungstisch zurückkehren, drohte sie ihnen ebenfalls mit juristischen Schritten.
kaz
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