Von Patricia Döhle und Andreas Nölting
Es war der 31. Oktober 1985, als in der Berliner Familienresidenz der Springers ein anderes Treffen stattfand, um das sich heute die gerichtliche Auseinandersetzung dreht. Seit Springers Tod war mehr als ein Monat vergangen. Dennoch hatte bis zu diesem Zeitpunkt keiner der von den Testamentsvollstreckern und Friede eingeladenen Erben - neben Axel Sven sind das dessen Schwester Ariane sowie Springers Kinder Nicolaus Springer und Barbara Choremi - das Testament gesehen.
Der Inhalt wurde ihnen dann zwar von Servatius eröffnet: Springer hatte laut diesem Dokument Friede 50, Axel Sven 25 und Barbara Choremi die restlichen 25 Prozent seiner Verlagsanteile vermachen wollen. Nicolaus und Ariane sollten leer ausgehen. Dies, so Servatius, sei aber nicht sein "tatsächlicher" letzter Wille gewesen. In Wahrheit habe er kurz vor seinem Tod anders verfügt, es aber nicht mehr geschafft, diese Erklärung noch in eine rechtsgültige Form zu bringen.
Der wortgewaltige Jurist hatte bereits eine Erbenvereinbarung entworfen, wonach der damals 19-jährige Axel Sven und seine Tante Barbara auf den Löwenanteil ihres Erbes verzichteten, um eine Neuaufteilung im Sinne des Vaters und Großvaters möglich zu machen: 70 Prozent für Friede, je 10 Prozent für Barbara Choremi und Nicolaus Springer und je 5 Prozent für Aggi und Ariane. Auch ein Notar stand bereit, um die Vereinbarung zu beurkunden.
Vor allem Axel Sven war mit der Situation anscheinend überfordert. Er war noch ziemlich jung, litt auch unter den Folgen einer Entführung, deren Opfer er wenige Monate zuvor geworden war. Und er hatte niemanden an seiner Seite, der ihm hätte helfen oder ihn hätte beraten können. Sein Vater, Springers Sohn Axel junior, hatte sich 1980 umgebracht. Die Mutter lebte in München und war nicht miteingeladen worden. Servatius hatte Aggi, der damals ein Internat im schweizerischen Zuoz besuchte, allein und ohne Umwege direkt nach Berlin bringen lassen.
Vor Gericht werden die Umstände hinterfragt, unter denen die Erbenvereinbarung und mit ihr Axel Svens Verzicht zustande kamen. Sie bleiben dubios und offenbaren bei den sonst so vorsichtigen Testamentsvollstreckern einen erstaunlichen Mangel an Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Springer-Enkel.
So hatte Axel Sven Springer vor dem Treffen der Erben am 31. Oktober 1985 in der Berliner Springer-Villa, in dem innerhalb weniger Stunden der Verzicht beschlossen wurde, keine Gelegenheit, das ursprüngliche und zum Zeitpunkt ja noch gültige Testament seines Großvaters einzusehen. Auch dass Springer die Erbquoten angeblich hatte ändern wollen, hörte der Enkel an diesem Tag zum ersten Mal. Es gab trotz der immensen Bedeutung des Treffens keine Tagesordnung.
Servatius, von dem man annehmen sollte, dass er als Testamentsvollstrecker dafür hätte Sorge tragen müssen, dass die Erben im Vorfeld einer derart wichtigen Entscheidung umfassend vorbereitet und informiert waren, bemerkt dazu vor Gericht ausweichend, er sei davon ausgegangen, dass bezüglich der Testamente alles seinen ordnungsgemäßen Gang genommen habe. "Wann sie in Euren Besitz gelangten", bescheidet er dem erkennbar aufgebrachten Axel Sven Springer kühl, "kann ich nicht sagen".
Während Servatius dem Versand des so wichtigen Dokuments erstaunlicherweise keine Beachtung schenkte, tat ein Unbekannter dies sehr wohl. In der Nachlassakte findet sich der handschriftliche Vermerk eines Beamten: "Bitte erst am 28/10 verschicken." Auf wessen Bitten der Vermerk angebracht wurde, ist unklar. Fest steht: Durch den späten Versand erreichte das Testament Axel Sven nicht mehr vor seiner Abreise nach Berlin. Servatius' Kommentar dazu vor Gericht: Er habe keinen Kontakt zu dem Rechtspfleger beim Nachlassgericht gehabt und auch niemanden dazu veranlasst.
Doch damit nicht genug. Servatius gab Axel Sven auch keine echte Gelegenheit, sich vor der Entscheidung über sein Erbe beraten zu lassen. Der 31. Oktober war straff durchorganisiert und startete laut Servatius gleich morgens um acht Uhr. Erst trug der Testamentsvollstrecker den Erben die ursprünglichen Verfügungen und die angeblichen Änderungswünsche des Großvaters hinsichtlich der Erbquoten vor - nicht ohne, wie er vor Gericht wortreich betont, mehrfach darauf hinzuweisen, dass man sich die Sache sehr genau überlegen müsse. Ein Verzicht sei natürlich gänzlich "freiwillig". An diese Hinweise von Servatius können sich weder "Aggi" noch Schwester Ariane erinnern.
Ariane gibt vor Gericht preis, dass sie sich eines Verzichts durch ihren Bruder gar nicht bewusst gewesen sei. "Es wurde ja alles ganz neu gemacht." Axel Sven hatte das Gefühl, keine Wahl zu haben. Schließlich behaupteten Servatius und Friede, den "tatsächlichen" letzten Willen seines Großvaters zu kennen. Und sie berichteten von dessen schlechtem Gesundheitszustand, suggerierten damit, so empfand es "Aggi", Springer sei zu schwach gewesen, das neue Testament noch formgültig abzufassen. Servatius bestreitet heute, diesen Eindruck erweckt haben zu wollen. Er gibt indes zu, gewusst zu haben, dass Axel Sven keinen rechtlichen Beistand hatte.
So willigte Axel Sven Springer damals in den Verzicht ein, der ihn um 80 Prozent seiner Erbschaft brachte, ohne eine monetäre Entschädigung oder Mitspracherechte zu fordern geschweige denn, angeboten zu bekommen. Sowohl Axel Sven Springer als auch seine Tante Barbara unterschrieben die vorbereitete Erklärung, die von dem durch Servatius einbestellten Notar sogleich beurkundet wurde.
Servatius war damit ein Coup gelungen. Als Testamentsvollstrecker musste er sich nicht mit drei Erben herumschlagen, von denen keiner eine absolute Mehrheit hatte, so dass schwierige Entscheidungsprozesse und Konflikte programmiert gewesen wären. Für ihn galt es ab jetzt nur, die wohl eher unbedarfte Friede - bis dahin eine Frau ohne Ambitionen und mehr Dienerin als Partnerin Springers - im Griff zu behalten. Sie hatte die Mehrheit, er die Macht.
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