Wirtschaft



  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
22.11.2007
 

Erbstreit im Verlag

Friede Springer droht die Entmachtung

Von Patricia Döhle und Andreas Nölting

3. Teil: "Tollhaus Springer"

So klar und einfach, wie die Lage damals schien, war sie indes mitnichten. Zum einen, weil Springer sich noch zu Lebzeiten im Zuge eines Börsengangs und anderer Anteilsverkäufe an die Münchener Burda-Brüder und Leo Kirch von rund 75 Prozent seiner Anteile am Verlag getrennt hatte.

Die Erben besaßen also nur noch gut ein Viertel an der AG und mussten sich ständiger Übernahmegelüste vor allem durch Leo Kirch erwehren. Zum anderen, weil Servatius den Verlag, dessen allmächtiger Aufsichtsratschef er war, mit seinem Hang zum Taktieren und Tricksen und einer ausgeprägten Scheu vor Konflikten über Jahre hinweg in ein heilloses Führungschaos stürzte. "Tollhaus Springer", titelte das "manager magazin" 1994, nachdem innerhalb von knapp vier Jahren vier neue Konzernchefs präsentiert worden waren.

Aggi und die anderen Erben mussten sich das Drama hilflos mit ansehen. Da der Nachlass unter Testamentsvollstreckung stand, waren ihnen die Hände gebunden. Einzig Friede, die gemeinsam mit Servatius Testamentsvollstreckerin war, hatte Einfluss. Und je mehr sie aufgrund ihrer exponierten Rolle bei Springer an Unbedarftheit verlor, desto mehr begann die gebürtige Friesin ihre Macht nicht nur zu nutzen, sondern zielstrebig auszubauen.

Erst kaufte die Witwe mit Servatius' Hilfe für den Nachlass die Mehrheit am Springer-Verlag von den Burda-Brüdern zurück. Zum 1. Januar 1996 beendete sie mit Zustimmung der übrigen Erben die Testamentsvollstreckung und übernahm selbst die Geschäftsführung der Familienholding. Fast zeitgleich kaufte sie Barbara Choremi und Nicolaus Springer deren Anteile an Springer ab.

2001 schließlich kündigte Friede den Gesellschaftervertrag mit den - außer ihr selbst - einzigen, noch am Verlag beteiligten Erben, mit Aggi und seiner Schwester Ariane. Das Ziel der Witwe, in ihrer Biografie schriftlich niedergelegt: Sie wollte die in dem Vertrag vebrieften Minderheitsrechte der Enkel ihres verstorbenen Manns zu Fall bringen, unter anderem deren eigentlich verständlichen Anspruch, einen eigenen Vertreter in den Springer-Aufsichtsrat zu entsenden.

Die Entmachtung Friede Springers

Rückblickend ist es diese kleinlich wirkende Kündigung, die Friede letztlich zum Verhängnis werden könnte. Bis dahin schien alles, was sie tat, im Sinne ihres verstorbenen Manns zu sein: die Mehrheit am Verlag zurückzukaufen, die Herrschaft der ungeliebten Testamentsvollstrecker zu beenden, verkaufswilligen Erben wie Barbara und Nicolaus ihre Anteile abzunehmen und damit im Familienbesitz zu halten. Fragwürdig scheint dagegen die Absicht, ausgerechnet Axel Sven Springer, der sie mit seinem Erbverzicht 1985 erst zur Mehrheitsgesellschafterin gemacht hatte, die Minderheitsrechte abzunehmen.

Genauso sahen es "Aggi" und Ariane auch. Die Geschwister begannen, sich zu wehren. Im Gesellschaftervertrag war für den Konfliktfall die Anrufung eines Schiedsgerichts vorgesehen, um nicht den zeitraubenden Weg über zivile Instanzen gehen zu müssen. Von dieser Regelung machten sie Gebrauch - und gewannen praktisch auf voller Linie.

Anteilsverteilung der Familienholding Springer
Zur Großansicht
manager-magazin.de

Anteilsverteilung der Familienholding Springer

In zwei separaten Verfahren wurden ihnen so weitgehende Rechte zugesprochen - zuletzt von einem Schiedsgericht unter Vorsitz eines ehemaligen BGH-Vizepräsidenten -, dass bei Springer ohne die Zustimmung der Enkel nichts mehr läuft, zumindest nichts von Bedeutung. Keine Satzungsänderung, keine nennenswerte Kapitalerhöhung, keine auch noch so hauchdünne Veränderung der Mehrheitsverhältnisse. Und natürlich sitzt heute ein Vertreter der Enkel im Aufsichtsrat.

Alle wesentlichen Entscheidungen, bei denen die Hauptversammlung zustimmen muss, bedürfen der Zustimmung der Familienholding, die 50 Prozent plus eine Aktie hält. Und die muss, das bestätigte das Schiedsgericht, einstimmig entscheiden.

Legen Aggi und Ariane ihr Veto ein, enthält sich die Holding nicht etwa der Stimme. Sonst könnte ja der fragliche Beschluss mithilfe der verbleibenden Aktionäre - und damit doch gegen den Willen der Erben - durchgedrückt werden. Das aber, so das Schiedsgericht, darf nicht sein. Daher gilt: Votiert nur einer der Erben mit Nein, stimmt die ganze Familienholding mit Nein.

Ein verräterischer Geburtstagsgruß?

Parallel zur Anrufung des Schiedsgerichts entschloss sich Aggi 2002 zur Anfechtung der Erbenvereinbarung vom Oktober 1985. Aufgewühlt durch die Auseinandersetzungen mit seiner Stiefgroßmutter und Servatius hatte der gelernte Journalist angefangen zu recherchieren, was während der letzten Wochen im Leben seines Großvaters wirklich passiert war. Dabei war er auf Dinge gestoßen, die ihn daran zweifeln ließen, dass Springer sein Testament tatsächlich ändern wollte.

Da ist beispielsweise der Entwurf für die Neuregelung des Testaments, den Springer angeblich Servatius Anfang September 1985 in Zürich in die Feder diktiert haben soll. Einzige Zeugen dieser Unterredung waren Servatius und Friede.

Selbst wenn sie so stattgefunden hat und der Entwurf im Sinne Springers war, so hat er ihn doch nie unterschrieben. Mehr als zwei Wochen soll das Papier laut der Biografie Friedes "unter einem Stapel von religiösen Büchern und anderer Lektüre" auf dem Nachttisch des kranken Verlegers gelegen haben, ohne dass der den Versuch unternommen hätte, es in eine rechtsgültige Form zu bringen. Gelegenheit dazu hätte er reichlich gehabt: Mehrfach bekam Springer Besuch von Notaren, die andere Rechtsvorgänge beurkundeten, etwa Änderungen im Ehevertrag mit Friede. Er hätte den Entwurf bei einer dieser Gelegenheiten nur unterschreiben müssen, ja, es hätte sogar eine bloße Übergabe an den Notar ausgereicht.

Springer hätte vermutlich sogar noch Kraft gehabt, den Text abzuschreiben. Verfasste er doch wenige Tage vor seinem Tod noch einen Geburtstagsgruß an seinen Freund, den Boxer Max Schmeling, dessen Text etwa halb so lang war wie der Wortlaut der neuen Erbregelung.

Ist vorstellbar, dass Springer, der in den Monaten vor seinem Tod intensiv damit befasst war, seinen Nachlass zu ordnen, einen Glückwunsch zum Geburtstag erinnerte, aber die endgültige Regelung seines Testaments vergaß? Wohl kaum. Fast schon absurd mutet die Erklärung in Friedes Biografie an, der Testamentsentwurf sei dem Notar nicht übergeben worden, um die Notarkosten zu sparen. Springer war zeitlebens großzügig, unterhielt diverse Wohnsitze, die ein Vermögen verschlangen. Ein Mann wie er sollte ausgerechnet bei der Umsetzung seines letzten Willens anfangen zu sparen?

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Wirtschaft

© SPIEGEL ONLINE 2007
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP