Von Patricia Döhle und Andreas Nölting
Wie die Richter des Erbrechtsenats am OLG den Streit der Springers empfinden, ist schwer zu sagen. Der Vorsitzende Richter Möller, leitet die Vernehmungen freundlich und souverän, fragt gleichzeitig mit großer Sach- und Detailkenntnis nach. Sympathien für eine der beiden Parteien lassen die Richter nicht erkennen - weder Mitgefühl für den heute 41-jährigen Axel Sven Springer, noch überzogenen Respekt vor der einflussreichen Witwe, die dem Verzicht des Enkels zum Teil ihre heutige materielle und gesellschaftliche Stellung verdankt.
Dankbarkeit gegenüber Axel Sven Springer ist ihr vor Gericht nicht anzumerken, auch kein Unrechtsbewusstsein. Co-Testamentsvollstrecker Ernst Cramer ist der Einzige, der zu Protokoll gibt, das Erbentreffen am 31. Oktober mit einem schlechten Gewissen verlassen zu haben. Er hatte sich seiner Meinung nach im Vorfeld nur unzureichend über ein gewichtiges Risiko informiert, das vor allem für Axel Sven mit der anstehenden Vereinbarung verbunden war: eine drohende Schenkungsteuer in womöglich dreistelliger Millionenhöhe.
Die wäre fällig geworden, wenn das Finanzamt die neue Erbenvereinbarung nicht als letzten Willen Springers anerkannt, sondern den Verzicht als Schenkung interpretiert hätte. Da die Schenkungsteuer vom Schenkenden zu entrichten ist, wären in dem Fall ausgerechnet auf Axel Sven Springer, der ohnehin schon einen großen Verzicht geleistet hatte, Steuern in einer Höhe zugekommen, die womöglich den Wert seines Erbes überstiegen hätten.
Die Hamburger Richter interessiert dieses Thema offenbar. Sie fragen nach, wollen wissen, ob das Schenkungsteuerrisiko geprüft worden sei. Dabei kommt heraus: Cramer ist bei dem Erbentreffen überhaupt erst darauf aufmerksam geworden. Dort wird das Thema kurz angesprochen. Cramer holt aber erst an einem der folgenden Tage, nachdem also alle Erben die Vereinbarung unterschrieben hatten, zusätzlichen Rat ein. Eine umfassende Prüfung findet nicht statt. Servatius hat schon vorher von dem Risiko gewusst. Auch er gibt kein Gutachten oder Vergleichbares in Auftrag.
Als die Richter nach Ende der Beweisaufnahme am dritten Verhandlungstag den Parteien Gelegenheit zu einer abschließenden Stellungnahme geben, sagt Friede, sie sei "sehr beeindruckt von den schlüssigen Aussagen", die unter anderem der ihr eigentlich ungeliebte Servatius und Cramer abgegeben haben. "So", schließt die Witwe mit Blick auf die Geschehnisse vor 22 Jahren, "ist es gewesen".
Aggis Fazit fällt anders aus. Leise aber dezidiert zitiert er eine Fülle von Aussagen der diversen Zeugen, die er als unzutreffend empfindet, weist auf Informationen hin, die er nie erhalten habe, auf Vorgänge, die ihm vorenthalten wurden. Am Schluss möchte er noch begründen, warum er Servatius so vertraut hat: "Er war schon der Testamentsvollstrecker meines Vaters, ein enger Vertrauter meines Großvaters. Und er hat für meinen Großvater die Verhandlungen übernommen, als ich entführt wurde. Er fungierte auch als Geldbote". Es ist, als wolle Axel Sven Springer den Richtern sagen: "Vielleicht verstehen Sie jetzt, warum ich mich von ihm so habe vorführen lassen."
Unterliegt die Witwe, müsste sie nicht nur an Aggi einen großen Teil ihrer Anteile übertragen. Die Richter könnten zu dem Schluss kommen, dass sie sich nicht an Springers Testament gehalten und damit den Anspruch auf jegliches Erbe verwirkt hat.
Springer wäre dann immer noch Springer. Die Familienholding bliebe Hauptaktionär des Verlags. Vorstand und Aufsichtsrat könnten ihre Arbeit weitgehend unverändert fortsetzen. Nur Friede Springer würde keine Rolle mehr spielen.
Auf Nachfrage von manager-magazin.de wollen sich weder Friede Springer, Axel Sven Springer noch Bernhard Servatius zum laufenden Prozess und dessen Hintergründen äußern.
Das Gericht will Anfang kommenden Jahres eine Entscheidung treffen.
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