Hamburg - Vorläufiges Ende des juristischen Tauziehens: Der Mobilfunkanbieter T-Mobile hat sich im Streit um den Verkauf des Apple-Handys iPhone gegen seinen Konkurrenten Vodafone durchgesetzt. Das Hamburger Landgericht hob heute in einem Beschluss eine von Vodafone beantragte einstweilige Verfügung gegen T-Mobile auf, wie eine Justizsprecherin mitteilte.
Vodafone
Nach dem Gerichtsbeschluss darf T-Mobile auch künftig das iPhone mit einem Zweijahresvertrag und der technischen Sperre für andere Netze anbieten. Die Kammer habe nach der mündlichen Verhandlung "einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder gegen das Kartellrecht nicht mehr anzunehmen vermocht", hieß es in der Begründung. Das Urteil werde den Parteien in den nächsten Tagen zugestellt. Dann könne Vodafone innerhalb eines Monats Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht einlegen.
T-Mobile reagierte umgehend auf den Gerichtsbeschluss: "Wir kehren zum alten Vertriebsmodell zurück", kündigte ein Sprecher an. Das iPhone von Apple
wird seit Anfang November in Deutschland vertrieben - exklusiv von T-Mobile. Zunächst verkaufte die Telekom-Tochter das Handy nur zusammen mit einem Zweijahresvertrag und einer technischen Sperre für andere Netze, dem sogenannten SIM-Lock. Dagegen hatte Vodafone eine einstweilige Verfügung erwirkt. Seitdem muss T-Mobile das iPhone auch ohne SIM-Lock und als Einzelgerät ohne Vertrag verkaufen. Das Handy kostet dann 999 Euro statt 399 Euro.
Beide Parteien hatten am vergangenen Donnerstag vor dem Landgericht ihre Positionen erläutert, waren aber nicht zu einer Einigung gelangt. Als einziges Zugeständnis hatten die T-Mobile-Anwälte zugesichert, dass die technische Sperrung des iPhones grundsätzlich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit aufgehoben werde.
sam/AP/ddp/dpa-AFX
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