Von Carsten Volkery
Berlin - Der Arbeitsminister reagierte sofort: Die Empfänger des Arbeitslosengeldes II müssten sich keine Sorgen machen, teilte Olaf Scholz unmittelbar nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts mit. Die bisherige Organisation der Jobcenter "war praktisch und hilfreich, es geht aber auch anders", so der SPD-Politiker.
Die oberste Maxime der Bundesregierung lautete Gelassenheit. Das Urteil der Karlsruher Richter, die Jobcenter seien in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig, mag zunächst hart klingen. Doch aus der Regierung hieß es, das Urteil sei "nicht so schlimm". Man habe damit gerechnet, und die relativ lange Übergangsfrist bis 2010 ermögliche einen geordneten Umbau der Jobcenter.
"Für die Kunden ändert sich nichts", wurde in Berlin betont. Nur die Mitarbeiter der Jobcenter bräuchten nun neue Verträge. Als Modell der Zukunft pries Scholz die 21 Landkreise, in denen Jobcenter bereits jetzt mit getrennter Aufgabenwahrnehmung arbeiten: Die Mitarbeiter von Kommune und Bundesagentur für Arbeit sitzen zwar gemeinsam unter einem Dach, sie arbeiten aber in getrennten Teams mit unterschiedlichen Aufgaben und unterschiedlichen Chefs.
Die Jobcenter, von Argen betrieben (kurz für Arbeitsgemeinschaften), waren 2004 aus einem Streit zwischen SPD und Union entstanden. Während der damalige Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) die Verwaltung der ALG-II-Empfänger ausschließlich in die Hände der Bundesagentur legen wollte, bestand die Union, allen voran der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU), auf der Mitsprache der Kommunen. Daraus resultierte die Verschmelzung der kommunalen mit der Bundesverwaltung.
Mit ihrem Urteil gaben die Karlsruher Richter der Klage von elf Landkreisen teilweise statt. Künftig müssen die Aufgaben in den Jobcentern klar zugeordnet werden: Die Angestellten der Bundesagentur für Arbeit konzentrieren sich auf die Arbeitsvermittlung sowie die Auszahlung des ALG II. Die kommunalen Beschäftigten hingegen sind für die Kosten der Unterkunft und Heizung sowie die "begleitenden Hilfen" wie Schuldnerberatung und Kinderbetreuung zuständig.
Wissenschaftler: Scholz-Lösung "nicht die sinnvollste"
Sie dürfen jedoch unter einem Dach bleiben, weshalb in Berlin davon ausgegangen wird, dass sich die Kosten für den Verwaltungsumbau in Grenzen halten. Das Personal sei da, die Räume auch, nur die Verträge müssten neu gefasst werden, hieß es in Regierungskreisen. Scholz kündigte an, zügig Vorschläge machen zu wollen.
Die von Scholz offensichtlich präferierte Lösung, einfach die Aufgaben in den Jobcentern klar zu trennen, stößt jedoch bereits auf Kritik. "Dieser Weg ist nicht der sinnvollste", sagte Alexander Götz, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Internationalen Institut für Staats- und Europawissenschaften in Berlin, gegenüber SPIEGEL ONLINE.
Eine Studie des Instituts ergab kürzlich, dass die Vernetzung von Arbeitsvermittlung und sonstigen Hilfen wie Kinderbetreuung und Schuldnerberatung in den Jobcentern mit getrennter Aufgabenwahrnehmung am schlechtesten funktioniere. Die Vernetzung sei für die meisten ALG-II-Empfänger jedoch notwendig, so Götz.
Der Wissenschaftler nannte das Urteil der Karlsruher Richter sachlich gerechtfertigt. "Der Rüffel an die Politik geht in Ordnung", sagte er. Dennoch sei die 2004 beschlossene Mischverwaltung unvermeidlich gewesen. "Damals konnten sich die meisten Kommunen eine getrennte Aufgabenwahrnehmung nicht leisten", so Götz. Wären die Mitarbeiter der Kommunen und der BA nicht in den Argen zusammengefasst worden, hätten die meisten Kommunen einen erheblichen Personalüberhang gehabt. Denn dank Hartz IV waren die Kommunen nicht mehr für die personalintensive Verwaltung der Sozialhilfe zuständig, die große Zahl der damit befassten Mitarbeiter wäre beschäftigungslos gewesen.
Bei der jetzt bevorstehenden Entflechtung würden die ehemaligen kommunalen Mitarbeiter der Jobcenter wohl nicht zurück zu den Kommunen gehen, sondern per Überleitung oder Ausleihe formal der Bundesagentur unterstellt werden, prognostizierte Götz.
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