Brüssel - In dem Verfahren ging es um einen Siegelbruch in den Räumen der E.on-Tochter E.on Energie in München im Mai 2006. Damals hatte die EU-Kommission im Rahmen eines Kartellverfahrens Unterlagen des Unternehmens zusammengetragen und in einem Raum eingeschlossen, der mit einem Plastiketikett versiegelt war. Am nächsten Morgen wies das Siegel Beschädigungen auf, so dass der Verdacht aufkam, dass E.on belastendes Material beseitigen wollte.
Heute verhängte die EU-Kommission nun ein Bußgeld von 38 Millionen Euro. Es ist das erste Mal, dass die Wettbewerbshüter einen Siegelbruch bestrafen. "Ein Siegelbruch stellt einen schweren Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar", erklärte die Kommission in Brüssel.
Die EU könne Versuche nicht hinnehmen, Ermittlungen der Wettbewerbsaufsicht zu beeinträchtigen und das Vorgehen gegen Kartelle zu untergraben, sagte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Die Unternehmen könnten wegen der drohenden hohen Strafen gegen Kartelle versucht sein, auf diese Weise einer Bestrafung zu entgehen. "Mit dieser Entscheidung sendet die Kommission die klare Botschaft an alle Unternehmen, dass sich eine solche Behinderung der Ermittlungen nicht auszahlt."
Die Geldbuße fiel verhältnismäßig niedrig aus, weil es der erste Fall eines Siegelbruchs war. E.on hatte den Vorwurf stets zurückgewiesen und Rechtsmittel gegen die drohende Geldbuße angekündigt. Das Unternehmen kann Widerspruch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einlegen.
Bei den Ermittlungen zu dem Vorfall waren zahlreiche Gutachter eingeschaltet worden. E.on hatte behauptet, dass das Siegel der Kommission aus schlechtem Material bestehe und sich von selbst aufgelöst habe.
Das Siegel besteht aus einer berührungsempfindlichen Plastikfolie. Diese reißt nicht, wenn sie jemand zu entfernen versucht, sondern auf ihrer Oberfläche erscheint dann an mehreren Stellen der Schriftzug "Void" (englisch für "nichtig"). Genau das war am Morgen des 30. Mai 2006 festgestellt worden.
E.on erklärte, dass dies durch Erschütterungen beim Rücken von Möbeln im Nebenraum verursacht worden sein könnte. Auch Putzarbeiten und eine damit verbundene hohe Luftfeuchtigkeit wurden als mögliche Gründe genannt. Außerdem hätte das Siegel zu alt sein können. Unabhängige Sachverständige verwarfen diese Theorien aber, erklärte heute die Kommission. Sowohl der Hersteller des Siegels als auch ein Gutachter hätten bestätigt, dass sich der Zustand des Siegels am 30. Mai nur auf den Versuch, es zu entfernen, zurückführen lasse.
Mit den damals gesammelten Unterlagen wollte die EU-Kommission prüfen, ob E.on gegen Wettbewerbsregeln auf dem Strommarkt verstoßen hat. Gegen E.on und Gaz de France läuft inzwischen ein Kartellverfahren. Die Kommission hegt den Verdacht, dass die Konzerne den Gasmarkt nach der Liberalisierung unter sich aufgeteilt haben.
wal/Reuters/dpa/AP
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