Stuttgart - Jugendliche sollen geschützt werden - auch in der Nacht. Deshalb verbietet Baden-Württemberg künftig den nächtlichen Verkauf von Alkohol an Tankstellen und im Einzelhandel. Unklar ist noch, ob das Verbot bereits ab 22 Uhr oder erst ab Mitternacht bis sechs Uhr gelten soll. Die Union besteht auf die frühe Uhrzeit.
Die FDP-Fraktion hatte sich lange gegen die nächtliche Sperrfrist gewehrt. Nach langem Hin und Her erklärte sich die CDU-Fraktion im Gegenzug bereit, die Sperrzeiten für Gaststätten zu verkürzen: am Wochenende auf fünf, unter der Woche auf drei Uhr. Die bisherige Regelung verpflichtet Gastronomen dazu, ihre Räume wochentags von zwei Uhr bis sechs Uhr zu schließen, am Wochenende spätestens um drei Uhr.
Das Gesetzespaket sei ein Kompromiss, "der keiner Seite leicht gefallen ist", sagte FDP-Fraktionschef Ulrich Noll. Nach zwei Jahren wolle die Koalition die Regelung überprüfen.
In der Diskussion um das Rauchverbot in baden-württembergischen Gaststätten besteht Noll zufolge Aussicht darauf, dass das strikte Rauchverbot in Lokalen gelockert wird. Die CDU habe sich in der Koalitionsrunde bereit erklärt, die bestehende Regelung in der zweiten Jahreshälfte zu prüfen. Sollte sich bis dahin herausstellen, dass viele kleine Kneipen durch das Rauchverbot ruiniert würden, werde man neu diskutieren.
Laut FDP-Fraktionschef befürchtet die Union, dass das baden-württembergische Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht nicht standhalten wird. Mehrere Gaststättenbetreiber haben Klage eingereicht. Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) hatte hingegen jüngst erklärt, das Gesetz werde nicht infrage gestellt.
sil/dpa
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