Von Arvid Kaiser
Können Deutsche in Liechtenstein überhaupt legal Steuern sparen? "In wenigen Einzelfällen kann das funktionieren", sagt Schauhoff. Beispielsweise kann ein Aktienvermögen an eine Stiftung übertragen werden, wenn die Kurse gerade niedrig stehen, sodass in Deutschland eine geringe Steuer anfällt. Die Wertsteigerung würde dann anschließend die Stiftung verbuchen.
Schauhoff will die Liechtensteiner Stiftungen jedoch nicht nur unter dem Blickwinkel der Steuerflucht betrachtet wissen: "Es muss nicht nur steuerliche Gründe geben. Man kann das Vermögen vor dem Zugriff von Gläubigern oder Erben schützen wollen."
All diese Einwände gelten jedoch nur unter der Voraussetzung, dass alles legal läuft. Und weil Liechtenstein ein verschwiegener Finanzplatz ist, der kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland geschlossen hat, gibt es durchaus Anreize, sein Stiftungsvermögen dem Finanzamt zu verschweigen. Ein bloßer Verdacht auf Geldwäsche, Betrug oder Steuerhinterziehung reicht für die Liechtensteiner Behörden in der Regel nicht aus, um den ausländischen Ermittlern Daten der Stifter preiszugeben.
Auf der schwarzen Liste der Geldwäscher
Das Fürstentum weiß, was es an den vermögenden Kunden aus dem Ausland hat. Just am Donnerstag, als die Kölner Polizei bei Klaus Zumwinkel vorfuhr, stellte in Vaduz Regierungschef Otmar Hasler den Abschlussbericht des "Projekts Futuro" vor. Das Papier soll beantworten, wie es weitergeht mit dem Finanzplatz Liechtenstein.
Einerseits verspricht es einen "verbesserten Schutz von Privatsphäre und Eigentum", andererseits will das Land zum "internationalen Vorbild" der Rechtshilfe werden. Bisher, so bekennt die Regierung freimütig, treiben Finanzämter und Staatsanwaltschaften der großen Länder den Kleinstaat vor sich her - ganz zu schweigen von den Pflichten als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums. Liechtenstein "investiert einen Großteil seiner Energie in die fristgerechte Umsetzung neuer Vorgaben", heißt es in dem Bericht.
Derzeit verhandelt das Land mit der EU-Kommission über ein Anti-Betrugsabkommen. Die EU fordert außerdem, dass Liechtenstein die dritte Richtlinie gegen Geldwäsche übernimmt. Im Wettlauf mit den Regulierern will das Fürstentum jetzt eine "proaktive Rolle" einnehmen, also von sich aus gegen überführte Gesetzesbrecher aktiv werden - damit alle anderen auf Dauer unbehelligt bleiben können.
Vor allem geht es um den guten Ruf. Liechtenstein will zu einem "europäischen Philanthropie-Cluster" werden, einem Haufen Wohltäter also.
Wie schädlich ein schlechter Ruf für das Geschäft ist, musste das Fürstentum schon einmal erleben. Im Jahr 2000 fand Liechtenstein sich auf einer schwarzen Liste "nicht im Kampf gegen die Geldwäsche kooperierender Staaten" wieder - neben dubiosen Finanzplätzen wie den Bahamas oder Nauru. Herausgegeben hatte die Liste die Financial Action Task Force (FATF), eine bei der OECD angesiedelte internationale Organisation. Sie hat sich vor allem dem Kampf gegen die Finanziers von organisierten Kriminellen und Terroristen verschrieben.
Sanktionen kann die FATF nicht verhängen. Aber die vermögenden Ausländer waren verunsichert. Allein 2003 schrumpfte die Zahl der registrierten Stiftungen um mehr als 1100. Das Fürstentum reagierte schnell, erließ Gesetze gegen Geldwäsche, stärkte die Wirtschaftspolizei und richtete die Finanzmarktaufsicht FMA ein.
Von der schwarzen Liste ist Liechtenstein wieder verschwunden. Doch es gibt noch eine zweite Liste der OECD, die der unkooperativen Steueroasen. Auf der steht Liechtenstein nach wie vor - vertrieben hat das bisher kaum einen ausländischen Stifter.
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