Von Susanne Amann und Michael Kröger
Dabei ist es den Bänkern im Einzelfall egal, woher das Geld stammt - so lange sie keinen kriminellen Ursprung haben. Denn tatsächlich sind die Geldwäsche-Gesetze von Liechtenstein gemeinsam mit der Schweiz so streng, wie fast nirgendwo sonst auf der Welt. "Ein seriöser Vermittler fragt seine Kunden natürlich, woher die Gelder kommen", sagt Blattner - und registrieren dann mit einem leichten Grinsen die Herkunft und den Grund für den Wunsch, es verstecken zu wollen. "Nicht immer geht es dabei ja um Steuerersparnisse", so der Anwalt. Oft wolle man das Geld auch vor der eigenen Ehefrau oder anderen Familienmitgliedern verstecken.
Tatsache ist: Die Deutschen rennen den Banken in Liechtenstein die Türen ein - und das, obwohl die Reformer des Fürstentums in den vergangenen Jahren einiges auf dem Weg gebracht haben, um die Regeln für den eigenen Finanzmarkt den internationalen Gepflogenheiten anzunähern. Die Finanzmarktregulierungen zum Beispiel passten Regierung und Parlament bereits Anfang 2006 den internationalen Gepflogenheiten an und installierten auch eine Art Finanzmarktaufsicht. Auch das neue Gesetz über die Vermögensverwaltung entspricht inzwischen den Vorgaben im Europäischen Wirtschaftsraum. Speziell dem Anlegerschutz sollen die neuen, verbindlichen Regeln für Investmentunternehmen dienen.
Um ihren Kunden die Steuerehrlichkeit zu erleichtern, trat Liechtenstein außerdem dem EU-Zinsbesteuerungsabkommen bei und führt ähnlich wie die Schweiz anonym eine Steuer auf Vermögenserträge ausländischer Bankkunden an deren Heimatländer ab. Als nächstes soll das Stiftungswesen einer gründlichen Revision unterzogen werden. In der kommenden Woche hat die Regierung zur Vorstellung eines neu formulierten Gesetzes geladen.
Ob es in Sachen Transparenz einen spürbaren Fortschritt bringt, bezweifeln jedoch die Experten. "Es ist nach wie vor kein öffentliches Register vorgesehen, die Gründer und die Treuhänder der Stiftung bleiben nach wie vor anonym", erklärt der österreichische Rechtsanwalt Harald Bösch, der sich seit Jahren intensiv mit dem Stiftungsrecht in Liechtenstein auseinandersetzt.
Als echten Rückschritt bezeichnet Bösch den neuen Schutz vor dem Zugriff von Gläubigern. "Rechtlich ist die Stiftung eigenständig", erklärt der Experte. "Sie wird dem Vermögen des Stifters nicht zugerechnet." Die Regelung, die im deutschen Stiftungsrecht durchaus angemessen sei, weil der Stifter selbst keinerlei Zugriffsrecht mehr auf das in die Stiftung eingebrachte Geld habe, stelle in diesem Fall aber die Verhältnisse auf den Kopf. Denn "nach liechtensteinischem Recht hat der Stifter jederzeit die Möglichkeit, sein Vermögen wieder in Besitz zu nehmen".
Entscheidend wird aber auch in Zukunft die Diskretion bleiben, mit der die Vermögensverwaltung in Liechtenstein gehandhabt wird. Denn wenn man streng nach Recht und Gesetz handelt, ist die Einrichtung einer Stiftung zum Zweck der Vermögenssicherung für die eigene Familie kaum lohnend, zumindest für deutsche Anleger. Zwar sind die Steuersätze gering - Vermögen-, Erwerb- sowie Ertragsteuer entfallen völlig, lediglich eine jährliche Kapitalsteuer in Höhe von 0,1 Prozent des eingezahlten Kapitals wird fällig, bei höheren Kapitalsummen ermäßigt sich der Steuersatz sogar auf bis zu 0,05 Prozent; dafür wird der Stiftungsgründer aber in Deutschland kräftig zur Kasse gebeten. Er muss für jeden Euro, den er an die Stiftung überweist, Schenkungsteuer bezahlen, und das Geld auch wieder als Einkommen versteuern, wenn er es der Stiftung entnimmt.
Böschs Resümee: "Bei Beachtung aller steuerlichen Regelungen dürfte kein ökonomisch denkender Mensch auf die Idee kommen, eine Familienstiftung in Liechtenstein zu gründen, um das Vermögen für die Familie zu erhalten."
Mit anderen Worten: Eine Stiftung als Geldanlage für die Familie macht keinen Sinn - es sei denn, man umgeht die Steuergesetze.
Dass trotzdem so viele Deutsche ihre Gelder am Fiskus vorbeischleusen, liegt daran, dass in Liechtenstein Steuerhinterziehung keine Straftat ist - und deshalb das Rechtshilfeabkommen mit Deutschland nicht greift. Allem Druck der Bundesrepublik und der EU zum Trotz. "Ein gewisses Risiko wegen Anstiftung zur Steuerhinterziehung bleibt jedem Vermittler, aber das nimmt er in Kauf", sagt der Schweizer Experte Blattner.
Viel schwerer wiegen die Folgen, die die deutschen Ermittlungen für die Banken haben werden: Eine "mögliche Katastrophe" nennt Blattner den Imageverlust, der für die Geldinstitute ziemlich teuer werden könnte. "Die Finanzdienstleister leben von der Diskretion. Wenn die Kunden jetzt das Gefühl haben, dass ihre Daten in Liechtenstein nicht sicher sind, könnte das bei einigen dazu führen, dass sie ihre Gelder abziehen", sagt Blattner.
Und das sind dann eben gleich Hunderte von Millionen, wenn nicht Milliarden Euro.
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