Wirtschaft



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26.02.2008
 

Namensstreit

EU-Gericht verbietet deutschen Parmesankäse

Deutscher Käse darf nicht Parmesan heißen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Zulässig ist die Bezeichnung künftig nur noch für Produkte aus der italienischen Region Emilia Romagna.

Luxemburg - Parmesan muss aus der italienischen Region Emilia Romagna stammen. Anderer Hartkäse darf nicht mehr unter dieser Bezeichnung verkauft werden, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Allerdings muss Deutschland nicht von Amts wegen gegen Verstöße einschreiten. Eine Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen Deutschland wies der EuGH ab. (Az: C-132/05)

Käserei in Italien: Ist "Parmesan" die Übersetzung von "Parmigiano"?

Käserei in Italien: Ist "Parmesan" die Übersetzung von "Parmigiano"?

Seinen Namen hat der beliebte Hartkäse von der Stadt Parma, Hauptstadt einer der Provinzen der Region Emilia Romagna. Richtiger Parmigiano ist besonders hart: Ein Kilogramm Käse entsteht aus 16 Kilogramm Milch. "Parmigiano Reggiano" ist seit 1954 in Italien und seit 1996 europaweit als Ursprungsbezeichnung geschützt.

Mit ihrer Klage kritisierte die EU-Kommission, das deutsche Wort Parmesan sei eine Übersetzung für Parmigiano und deshalb ebenfalls als Herkunftsbegriff geschützt. Der EuGH ließ die Frage der Übersetzung offen. Allerdings spiele Parmesan unzulässig auf das italienische Original an und dürfe daher nicht für anderen Käse verwendet werden. Dass Parmesan inzwischen zu einem allgemeinen Gattungsbegriff für geriebenen Hartkäse geworden sei, habe Deutschland nicht nachgewiesen.

Entgegen der Auffassung der Kommission sei es aber nicht Aufgabe deutscher Behörden, gegen Missbrauch vorzugehen, erklärte der EuGH. Vielmehr müssten sich die italienischen Hersteller oder Behörden beschweren und klagen. Das deutsche Recht biete dann ausreichend Handhabe, um falschen Parmesan aus den Regalen zu holen.

wal/AFP

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