Lüneburg - Es kann losgehen: Man habe die sofortige Umsetzbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Hafen mit geringen Einschränkungen bestätigt, teilte das Gericht mit. In dem Beschluss schrieb das Gericht lediglich den Bau einer Lärmschutzwand an einer geplanten Bahntrasse zusätzlich zwingend vor.
Der Planfeststellungsbeschluss habe die Wand, die ein angrenzendes Vogelschutzgebiet vor Lärm bewahren soll, lediglich als eine von zwei möglichen Alternativen angesehen, erklärte das Gericht. Fehler im Planfeststellungsverfahren seien nicht ersichtlich. Auch die Standortauswahl sei nicht zu beanstanden. Die Klagen gegen den Hafenbau hätten im Hauptsacheverfahren voraussichtlich keinen Erfolg.
itz/AP
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