Baden-Baden - Finanziell und organisatorisch sollen die Arbeitgeber Gründung und Aufbau der Gewerkschaft der neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) unterstützt haben - das legen Recherchen des ARD-Politikmagazins "Report Mainz" nahe. Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di will daher eigenen Angaben zufolge Anzeige gegen die GNBZ stellen. Die Anzeige werde morgen an die Staatsanwaltschaft Köln geschickt, teilte die Gewerkschaft mit. Es bestehe der Anfangsverdacht auf Bestechlichkeit im Geschäftsverkehr, sagte Ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske.
Ver.di-Cef Frank Bsirske: Gegen GNBZ im Kampf um Post-Mindestlohn
Die GNBZ wurde im Oktober 2007 gegründet, als sich der gesetzliche Mindestlohn für die Postbranche abzeichnete. Im Dezember schloss die Gewerkschaft Tarifverträge mit dem Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste und dem Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) ab, in denen Löhne zwischen 6,50 und 7,50 Euro für Zusteller vereinbart wurden. Als gesetzlicher Mindestlohn für Zusteller sind seit Januar Löhne zwischen acht Euro und 9,80 Euro vorgesehen. Dieser wurde zwischen einem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband und Ver.di vereinbart und für allgemeinverbindlich erklärt.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am Freitag entschieden, dass der Post-Mindestlohn für die gesamte Briefdienstleistungsbranche rechtswidrig ist. Geklagt hatten Unternehmen der PIN- und TNT-Gruppen sowie der BdKEP. Der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste (AGV-NBZ) und die Gewerkschaft GNBZ begrüßten das Urteil.
Ver.di bezeichnete die Entscheidung hingegen als "völlig unverständlich" und warf Teilen der neuen Briefdienstleister vor, mit Hilfe der "Pseudogewerkschaft GNBZ" den gesetzlichen Mindestlohn unterlaufen zu wollen. Das Bundesarbeitsministerium hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.
sil/ddp/dpa
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