Wirtschaft



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11.03.2008
 

Mindestlohn

Post-Konkurrenz droht mit millionenschweren Schadensersatzerforderungen

Der Druck auf Arbeitsminister Scholz nimmt zu: Die privaten Konkurrenten der Deutschen Post drohen wegen des Mindestlohns mit millionenschweren Schadensersatzforderungen. Gleichzeitig fordern Unions-Vertreter von dem SPD-Politiker Korrekturen an dem Gesetz.

Hamburg - Die private Konkurrenz der Post geht in die Offensive: Sie droht mit millionenschweren Schadensersatzforderungen wegen des Mindestlohns. Die Rechtsverordnung zum Post-Mindestlohn müsse unverzüglich außer Vollzug gesetzt werden, heißt es in einem Brief von Anwälten des Bundesverbandes der Kurier-Express-Post-Dienste an Bundesarbeitsminister Olaf Scholz, aus dem die "Süddeutsche Zeitung" zitiert. Solange gerichtlich nicht geklärt sei, ob der Mindestlohn für Briefdienste zulässig ist, solle der SPD-Minister das Vorhaben ruhen lassen.

"Sie sind als Bundesminister an Recht und Gesetz gebunden; Ihnen wurde durch das Urteil des Verwaltungsgerichts, wenn auch noch nicht rechtskräftig, so doch durch richterliche Erkenntnis, bescheinigt, dass Ihre Rechtsverordnung nichtig ist", schreiben die Anwälte der Post-Konkurrenz der "SZ" zufolge weiter. Sollte der Vollzug "der nichtigen Norm weitere Schäden hervorrufen, besteht insoweit ein Staatshaftungsanspruch". Es seien Millionenschäden und der Verlust zahlreicher Jobs zu befürchten.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte den Post-Mindestlohn am Freitag für nicht zulässig erklärt. Scholz hat angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Die Bundesregierung hatte auf Betreiben von Scholz kürzlich für Briefträger einen Mindestlohn zwischen 8 und 9,80 Euro pro Stunde für allgemeinverbindlich erklärt.

Unterstützung erhalten die Post-Konkurrenten trotz der offiziellen Rückendeckung für Arbeitsminister Scholz auch aus der Union. CSU-Mittelstandspolitiker Hans Michelbach rief mit Blick auf das Gerichtsurteil zum Post-Mindestlohn zu einer Korrektur von Scholz' Politik auf. "Der Bundesminister kann nicht einfach zur Tagesordnung übergehen nach dem Motto Augen zu und durch", sagte er der "Passauer Neuen Presse".

Durch die Lohnuntergrenze könnten Konkurrenten der Deutschen Post in die Insolvenz getrieben werden und Arbeitnehmer ihre Jobs verlieren, sagte Michelbach. "Olaf Scholz muss einsehen, dass die Bundesregierung schadensersatzpflichtig wird, wenn er die Dinge weiter so betreibt."

Auch der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Ralf Brauksiepe, sagte der "Frankfurter Rundschau", es sei klar, dass das Urteil Konsequenzen für die laufenden Gespräche der Koalition zur Aufnahme weiterer Branchen haben müsse. Die Kernbotschaft laute, dass bestehende Tarifverträge nicht durch eine Verordnung außer Kraft gesetzt werden dürften. Mindestlohn-Tarifverträge könnten nicht auf Arbeitnehmer erstreckt werden, die durch andere Tarifregeln gebunden seien.

Folglich gebe es jetzt "kaum Spielraum", den Sektor der Zeitarbeit, wo es "praktisch eine hundertprozentige Tarifbindung" gebe, in die Mindestlohngesetzgebung aufzunehmen, betonte der CDU-Politiker: "Wir können doch jetzt nicht sehenden Auges ein Gesetz machen, dessen materieller Inhalt nach derzeitiger Lage rechtswidrig ist." Wenn allerdings das Arbeitsministerium und die SPD bereit seien, "Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen, können wir schnell weiterkommen".

Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Andrea Nahles forderte die Union in der "Passauer Neuen Presse" unterdessen auf, zu den Koalitionsvereinbarungen zu stehen: "Wir sehen das Urteil als Bestätigung und nicht als Stopper. Ein neues Entsendegesetz würde ja gerade die Probleme lösen, die das Gericht angesprochen hat."

flo/AP/Reuters

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