Karlsruhe - Es ist der Schlusspunkt nach einem jahrelangen Streit: Greenpeace darf Milch von Kühen, die gentechnisch verändertes Futter fressen, als "Gen-Milch" bezeichnen. Dies sei nicht unwahr und daher vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt, urteilte heute der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe - und verwarf damit die Revision der bayerischen Unternehmensgruppe, die bereits vor dem Oberlandesgericht Köln in dritter Instanz gescheitert war.
Greenpeace hatte 2004 und 2005 die Verwendung gentechnisch manipulierter Futtermittel bei der Milchherstellung kritisiert und dabei die Marken der Theo-Müller-Gruppe - Müller, Weihenstephan und Sachsenmilch - als "Gen-Milch" bezeichnet. Dagegen klagte das Unternehmen mit dem Argument, das gentechnisch veränderte Futter führe zu keinen Veränderungen der Milch selbst.
Ob sich "Gen-Milch" von anderer Milch unterscheide, und ob die veränderten Gene des Futters überhaupt in die Milch übergehen können, sei aber rechtlich "unerheblich", stellte nun der BGH klar. Der Begriff "Gen-Milch" sei nämlich auch so zu verstehen, dass gentechnische Verfahren im Produktionsprozess verwendet werden. "Die daran von Greenpeace geäußerte Kritik muss die Klägerin hinnehmen", urteilten die Karlsruher Richter. Den Streitwert setzten sie mit 200.000 Euro fest.
Ein Unternehmenssprecher bedauerte das BGH-Urteil. Der Begriff "Gen-Milch" führe den Verbraucher "bewusst in die Irre und macht glauben, unsere Milch sei gentechnisch verändert". Dabei sei auch für Greenpeace unstreitig, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass gentechnisch veränderte DNA aus Futtermitteln in die Milch übergehen könne.
sto/AFP/ddp
Aktenzeichen: VI ZR 7/07
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