Hamburg - Das Amtsgericht Hamburg folgte einem Antrag des Hamburger Rechtsanwalts Harry Hardt, der die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten durch die Kameraüberwachung verletzt sah - der Mandant ist Kunde der Kaffeehauskette.
Nach der mündlichen Verhandlung hat das Gericht deutlich gemacht, dass es die Überwachung im Kundenbereich für rechtswidrig hält. Das Urteil bezieht sich nur auf die 19 Hamburger Filialen. Balzac-Geschäftsführerin Vanessa Kullmann ließ jedoch vor Gericht erklären, sie wolle innerhalb der nächsten zwei Monate alle Kameras im Gästebereich der Filialen abbauen.
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