Berlin - Spätestens im September soll es so weit sein: Nach Informationen des SPIEGEL geht die Bundesregierung davon aus, dass die Zahl der Arbeitslosen spätestens im September unter drei Millionen sinkt. Dies würden Experten aus den Ressorts Wirtschaft, Finanzen und Arbeit sowie des Kanzleramts, die im interministeriellen Arbeitskreis Gesamtwirtschaftliche Vorausschau zusammengeschlossen sind, erwarten. Begründet werde dies damit, dass der September in punkto Arbeitslosigkeit gewöhnlich der günstigste Monat im ganzen Jahr sei.
Die Regierungsfachleute halten danach trotz der Turbulenzen an den Kreditmärkten an ihrer bisherigen Konjunkturprognose für 2008 fest und rechnen weiterhin mit einem Wirtschaftswachstum von 1,7 Prozent. Nach ihrer Einschätzung folgt aber im kommenden Jahr eine merkliche Abkühlung. Dann werde das Plus wegen der Spätfolgen der weltweiten Finanzkrise nur noch bei 1,2 oder 1,3 Prozent liegen, heißt es nach vorläufigen Berechnungen.
Auch Frank-Jürgen Weise, der nicht unbedingt für überschäumenden Optimismus bekannt ist, teilt diese Einschätzung: Der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit hält es für möglich, dass es 2009 zeitweise weniger als drei Millionen Arbeitslose gibt. "In bestimmten Monaten wird das vermutlich so sein", sagte Weise der "Süddeutschen Zeitung".
Vergangene Woche hatten die führenden Forschungsinstitute vorausgesagt, dass die Arbeitslosigkeit im Wahljahr unter die wichtige Marke von drei Millionen sinken könnte. Derzeit sehe es danach aus, dass sich die Krise an den Finanzmärkten nicht in steigenden Arbeitslosenzahlen niederschlage, so Weise weiter. "Die Unternehmen haben ein großes Auftragsvolumen und die produzierende Industrie ist gut ausgelastet", sagte Weise.
Er warnte aber trotz der positiven Aussichten davor, den Bürgern zu viele Versprechungen zu machen. Für eine weitere Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung etwa sei kein Spielraum. Von Bund und Ländern forderte Weise bis Sommer eine Entscheidung, wie die Betreuung von Langzeitarbeitslosen künftig geregelt sein soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte die derzeitige Mischverwaltung von Kommunen und Arbeitsagenturen bei der Betreuung verboten.
sam/AFP/dpa-AFX
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