München - Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) will wegen Filmaufnahmen während einer Betriebsratsgründung in München Strafanzeige stellen. "Burger King überwacht Mitarbeiter selbst bei der Ausübung ihrer demokratischen Rechte im Rahmen der Wahlversammlung zur Gründung eines Betriebsrates", sagte ein Gewerkschaftssprecher.
Burger King räumte ein, dass die Versammlung am 21. April in einer Münchner Restaurantfiliale aufgezeichnet wurde. Dies habe aber nicht der Überwachung der Mitarbeiter gedient. Es gebe auch keine Anweisungen, die Arbeitnehmer zu bespitzeln, teilte das Unternehmen mit.
Weder die Geschäftsführung noch die Restaurantleitung hätten die Aufnahme angesehen. Sie stamme von einer automatischen Überwachungskamera, die im Restaurant aus Sicherheitsgründen Bilder ohne Ton aufzeichne. Diese Kameras seien den Mitarbeitern aber allesamt bekannt. Zwei Mitglieder des Wahlvorstands hätten sich eine Kopie der Aufnahmen erstellt.
In einer Mitteilung des Unternehmens hieß es, die Videoüberwachung werde "zum Schutz von Gästen und Mitarbeitern sowie zum Schutz vor Vandalismus" eingesetzt. Diese Überwachung finde gemäß den Vorschriften und Gesetzen statt.
Ein NGG-Sprecher wies diese Aussage der Restaurant-Kette als "billige Begründung" zurück.
Erst im März war der Discounter Lidl in die Kritik geraten, weil das Unternehmen seine Mitarbeiter heimlich per Kamera ausspionierte. Lidl begründete dies mit hohen Schäden durch Diebstahl. Nach Umsatzeinbußen reagierte das Unternehmen dann aber mit einer Werbeoffensive und bat die Kunden um Vertrauen. In Folge der Spitzelaffäre bei Lidl wurden mehrere ähnliche Fälle bei anderen Firmen bekannt.
kaz/AP
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