München - Die Staatsanwaltschaft München I wird kein Strafverfahren gegen den früheren Siemens-Vorsitzenden und Aufsichtsratschef Heinrich von Pierer einleiten. Für ein strafrechtlich relevantes Verhalten im Zuge der Siemens-Schmiergeldaffäre gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte, erklärte die Behörde am Freitag.
Gegen Pierer und weitere ehemalige Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat werde aber im Zusammenhang mit dem Skandal ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen "Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen" eingeleitet, sagte Oberstaatsanwalt Anton Winkler. Damit scheint klar, dass sich die geplanten Untersuchungen auch gegen Pierers Vorgänger als Siemens-Aufsichtsratschef Karl-Hermann Baumann richten. Aktive Vorstände und Aufsichtsräte seien davon nicht betroffen.
Siemens erklärte, das Unternehmen begrüße es im Sinne einer umfassenden Aufklärung, dass die Staatsanwaltschaft der Frage nachgehe, inwiefern in der Vergangenheit Fehlverhalten auch durch eine Pflichtverletzung ehemaliger Vorstände und Aufsichtsräte vorgelegen haben. Siemens werde mit der Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen kooperieren. Das Unternehmen prüfe mögliche Schadenersatzansprüche.
Pierer ließ über seinen Anwalt erklären, er nehme diese Entscheidung zur Kenntnis und sei weiterhin zur vollen Kooperation mit der Staatsanwaltschaft bereit.
Grundlage für das Verfahren ist der Anklagebehörde zufolge das sogenannte Ordnungswidrigkeitengesetz, wonach die Unternehmensleitung "alle durchführbaren und zumutbaren organisatorischen Maßnahmen" ergreifen müsse, die "zur Verhinderung und Begehung von Straftaten" erforderlich seien, erläuterte die Staatsanwaltschaft.
Dabei stützt sie sich offenbar auf ein Dokument des früheren Leiters der Siemens-Rechtsabteilung, Albrecht Schäfer. Schäfer hatte ausgeführt, dass er Pierer und andere Zentralvorstände schon im Mai 2004 über ein Urteil eines Mailänder Gerichtes informiert habe. Darin war ausdrücklich von "schwarzen Kassen" bei Siemens
die Rede, außerdem davon, dass "Schmiergelder zumindest als mögliche Unternehmensstrategie" im Konzern eingesetzt würden.
Pierer und andere ehemalige Vorstände bestreiten bislang jegliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit diesem Vorgang. Einzelheiten zu dem Verfahren wollte die Staatsanwaltschaft nicht mitteilen. Auch zu den Hintergründen der Entscheidung wollte sie sich nicht näher äußern.
Mit der Entscheidung kommt Pierer um einen Prozess herum. Möglich ist allerdings weiterhin ein privatrechtliches Verfahren gegen den Ex-Siemens-Chef.
Pierer und andere Mitglieder der ehemaligen Konzernführung waren in den vergangenen Wochen zunehmend unter Druck geraten. In Berichten hatte es unter anderem geheißen, Pierer habe zwei ehemalige Manager des Konzerns laut deren Zeugenaussagen zu fragwürdigen Provisionszahlungen angehalten.
Pierer hat jede Verantwortung für Schmiergeldzahlungen des Konzerns bestritten. Er hatte von 1992 bis 2005 an der Spitze des Siemens-Konzerns gestanden. Anschließend war er bis April 2007 Aufsichtsratschef.
Das nun eingeleitete Verfahren gegen von Pierer könnte auch Auswirkungen auf die bevorstehende Hauptversammlung der Deutschen Bank am 29. Mai haben. Der Ex-Siemens-Aufsichtsrats- und Konzernchef soll dort erneut für die Kapitalseite in den Aufsichtsrat gewählt werden. Schon jetzt liegen zwei Gegenanträge von Kleinaktionären gegen Pierers erneute Bestellung vor. Die Liste wurde allerdings seit dem 23. April nicht mehr aktualisiert. Die angekündigten Untersuchungen gegen den Topmanager könnten nun weitere Deutsche-Bank-Aktionäre ermuntern, ähnliche Gegenanträge zu stellen.
Ganz nebenbei tragen die Ermittler auch dazu bei, eine langjährige Streitfrage zu klären. Pierers elf Jahre älterer Bruder trägt den Nachnamen Pierer von Esch, der Ex-Siemens-Chef trägt das Von dagegen vor dem Nachnamen Pierer. In ihrer Erklärung bezeichnen die Staatsanwälte den Topmanager als "Prof. Dr. Pierer von Esch", was aus ihrer Sicht offenbar die korrekte Schreibweise seines Namens ist.
kaz/sam/dpa/AP/Reuters
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