München - Es habe eine Order gegeben, mit der sichergestellt werden sollte, dass "sowohl Manager als auch Mitarbeiter alle Richtlinien und Anweisungen befolgen", räumte Thomas Berger, Deutschland-Chef von Burger King, ein. Dies habe aber lediglich auf die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen gezielt, betonte Berger. "Ich bedauere sehr, dass unter diesen Umständen der Eindruck entstanden ist, wir würden durch Videoüberwachung unsere Mitarbeiter kontrollieren."
Tatsächlich sollen Revisoren auf internen Dokumenten nach Anschauen des Sicherheitsvideos die Frage "Befolgen die Manager alle Richtlinien und Anweisungen?" beantworten. Die entsprechende Anweisung sei "mit sofortiger Wirkung zurückgezogen" worden, sagte der Chef von Burger King.
Außerdem überprüfe eine Anwaltskanzlei im Firmenauftrag "sämtliche Arbeitsanweisungen des Unternehmens auf deren Richtigkeit". Überdies sei die bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde eingeschaltet worden, "um sicherzustellen, dass zukünftige Aufnahmen den Datenschutzbestimmungen in Deutschland entsprechen". Die Behörde bestätigte auf Anfrage, von Burger King Ende April über den Vorfall informiert worden zu sein.
Berger räumte ein, als Deutschland-Chef und Vizechef für Zentraleuropa für die Anweisung verantwortlich zu sein. Diese Passage habe er aber nicht gekannt.
Der Streit zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und Burger King war entbrannt, nachdem das Unternehmen Ende April eine innerbetriebliche Wahlversammlung in einer Münchner Restaurantfiliale mitgeschnitten hatte.
Berger bezeichnete die Aufzeichnung als "Fauxpas". "Wir haben nicht daran gedacht, dass da etwas mitläuft."
NGG-Geschäftsführer Freddy Adjan wies die Aussagen Bergers zurück. "Sich als Saubermänner hinzustellen, wird ihnen nicht gelingen." Er forderte eine Ablösung der Geschäftsführung.
Mit Blick auf die umstrittene Betriebsratswahl und die Kündigung zweier Mitglieder des Wahlvorstandes sagte Berger: "Wir stehen Betriebsräten prinzipiell positiv gegenüber." In dem konkreten Fall in München hätten jedoch formale Mängel bestanden. Die beiden gekündigten Mitarbeiter hätten sich "schwerwiegender Rechtsverstöße" schuldig gemacht, weshalb an den Kündigungen festgehalten werde.
Burger King wirft den beiden vor, sich das Videomaterial der Wahlversammlung unrechtmäßig besorgt zu haben. Die NGG verweist dagegen auf das Hausrecht zu diesem Zeitpunkt.
feh/dpa
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