Samstag, 21. November 2009

Wirtschaft



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06.06.2008
 

Kompromiss

EU verzichtet auf Zerschlagung der Energiekonzerne

Aufatmen in den Konzernzentralen: Nach langen Verhandlungen einigten sich die Energieminister der EU-Mitgliedstaaten, auf die radikale Zerschlagung der Energiemultis zu verzichten - wichtigster Bremser war die deutsche Regierung.

Luxemburg - Die Minister verständigten sich darauf, neben einer vollständigen Trennung von Energieerzeugung und Übertragungsnetzen auch eine behutsamere Entflechtung als gleichberechtigte Option zuzulassen. Damit konnten Deutschland und seine Verbündeten ihr wichtigstes Anliegen durchsetzen, in anderen Punkten wird aber noch weiterverhandelt.

RWE-Kraftwerk: Gewisse Unabhängigkeit für die Verwalter der Netze
REUTERS

RWE-Kraftwerk: Gewisse Unabhängigkeit für die Verwalter der Netze

Die deutsche Delegation erklärte ebenso wie der österreichische Minister Martin Bartenstein, dass sie mit anderen Punkten - etwa zur Schaffung einer Aufsichtsbehörde - nicht einverstanden sei. "Obwohl nicht alle Mitgliedstaaten mit allen Punkten einverstanden sein können, halte ich fest, dass der Rat weitgehende Einigung zu den Grundlagen des dritten Energiemarktpaket erzielt hat", sagte der slowenische Ratsvorsitzende Andrej Vizjak im Anschluss an die achtstündigen Verhandlungen. Dazu zähle die Frage der Entflechtung.

Drei Varianten der Aufspaltung

Für diese liegen nun drei Optionen vor, zwischen denen die einzelnen EU-Staaten wählen können.

  • Entweder sie zwingen die Energieversorger zum Verkauf ihrer Netze, wie von der EU-Kommission zunächst gewünscht und in einzelnen Staaten wie etwa Großbritannien auch schon geschehen.
  • Alternativ können die Regierungen die Konzerne verpflichten, ihre Netze einem komplett unabhängigen Treuhänder zu überantworten.
  • Die nationalen Regierungen können den Konzernen aber auch gestatten, ihre Netze in den Händen einer Tochtergesellschaft zu belassen. Deren Unabhängigkeit gegenüber dem Mutterkonzern muss jedoch gestärkt werden.

Dieses Konzept unter dem Titel "Independent Transmission Operator" oder ITO (Unabhängige Übertragungsgesellschaft) boxte Deutschland gemeinsam mit Frankreich und einigen kleineren Staaten durch.

Im Gegenzug dürfen dem Kompromisstext zufolge Staaten, die bei der Liberalisierung weiter gehen, gewisse Abwehrmaßnahmen gegen den Einstieg eines integrierten Konzerns auf ihrem Energiemarkt ergreifen. Das könnte sich nachteilig für Auslandsinvestitionen deutscher Konzerne erweisen, die an ihren eigenen Netzen festhalten. Dem Text zufolge müssen aber die Abwehrmaßnahmen mit dem EU-Wettbewerbsrecht kompatibel sein.

Einschränkung der Mitbestimmungsrechte

Nach Einschätzung von Diplomaten kann damit integrierten Konzernen nicht vollständig der Einstieg verwehrt werden. Die EU-Kommission und ihre Verbündeten, darunter Großbritannien, Schweden, Dänemark, die Niederlande, Spanien und Portugal, hatten das ITO-Modell zunächst nur befristet zulassen wollen. Nach dem am Freitag vereinbarten Kompromiss sollen nun drei Jahre nach Umsetzung der neuen Bestimmungen alle drei Entflechtungsmodelle auf den Prüfstand. Damit ist ITO nun den radikaleren Optionen gleichgestellt.

Hinnehmen musste die Bundesregierung eine Einschränkung der Mitbestimmungsrechte des Mutterkonzerns bei der Netztochter. Höchstens die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder plus eins darf nach der Vereinbarung vom Freitagabend vom Mutterkonzern bestimmt werden. Das ist zwar eine Mehrheit, für besonders wichtige Unternehmensentscheidung sind aber 75 Prozent der Stimmen im Aufsichtsrat erforderlich.

Zudem dürfen Manager des Mutterkonzerns künftig nicht mehr unmittelbar in die Tochtergesellschaft wechseln und umgekehrt. Als Karenzzeit vom Übergang von Mutter zu Tochter wurden drei Jahre, für die umgekehrte Richtung vier Jahre festgelegt. Auch für die Einrichtung einer EU-Energieagentur zeichnete sich eine Mehrheit gegen Deutschland ab. Gemeinsam mit Österreich setzte Berlin allerdings durch, dass zu diesem Punkt noch einmal verhandelt wird.

Der Richtlinie muss das Europäische Parlament noch zustimmen. Der dort federführende Industrieausschuss hatte sich allerdings mehrheitlich für die Pflicht zum Verkauf der Netze ausgesprochen, wie ihn die EU-Kommission im September 2007 vorgeschlagen hatte. Ziel der Reform ist es, den Konkurrenten der großen Energiekonzerne den Zugang zu den Netzen zu erleichtern und damit für ein besseres Angebot an Strom und Gas zu sorgen.

mik/Reuters/AP/AFP

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