Ostheim vor der Rhön - Alles im Grunde nur ein Missverständnis, glaubt Bionade-Geschäftsführer Peter Kowalsky. Er gehe davon aus, dass der Richter die Verfügung aus Versehen missverständlich formuliert habe. Schließlich handle es sich bei Kalzium und Magnesium um notwendige Zutaten, die angegeben werden müssten. Außerdem sei es im Interesse des Verbrauchers, zu wissen, was enthalten sei.
Das Landgericht Düsseldorf hatte verfügt, dass Bionade nicht mehr damit beworben werden darf, kalzium- und magnesiumreich zu sein. Die Verfügung war auf Betreiben der konkurrierenden Landwert Bio Premium GmbH (Stralsund) erlassen worden, die zur Nordmann-Gruppe gehört.
"Wir sind uns ganz sicher, dass dieser absurde Angriff des Nachahmers ins Leere laufen wird", sagte Kowalsky einer Mitteilung zufolge. Er strebe derzeit eine mündliche Verhandlung mit dem Gericht an, um zu klären, ob sich die Formulierung auch auf die Zutatenliste beziehe, sagte Kowalsky. Derzeit sei dies aber nicht möglich. Der Richter sei kurzfristig krank geworden.
Nach Ansicht der Landwert Bio Premium GmbH darf mit einem Gehalt an Magnesium oder Kalzium nur geworben werden, wenn in dem fraglichen Produkt Mindestmengen dieser Mineralstoffe vorhanden seien. Die Minimalvorgaben des Gesetzgebers würden jedoch von den Bionade- Getränken bei weitem nicht erreicht.
ase/AP/dpa
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