Samstag, 21. November 2009

Wirtschaft



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16.07.2008
 

Koalitionskompromiss

Kabinett beschließt Mindestlohn-Gesetze

In Deutschland könnte es bald in mehreren Branchen Mindestlöhne geben. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Vorlage gebilligt. Zuvor hatten Arbeitsminister Scholz und Wirtschaftsminister Glos umstrittene Detailfragen geklärt.

Berlin - Erst kam die Einigung zwischen den Ministerien, dann der offizielle Beschluss des Bundeskabinetts: Die Gesetzentwürfe für weitere Branchenmindestlöhne sind verabschiedet. Dies berichten Insider aus der Regierung.

Erst in einer nächtlichen Verhandlungsrunde hatte sich die Regierung zuvor auf die Entwürfe zum Entsendegesetz und zum Mindestarbeitsbedingungengesetz geeinigt und letzte Änderungen eingefügt. Außerdem beschloss das Kabinett ein Aktionsprogramm zur Einwanderungspolitik. Dieses sieht vor, den Zuzug von unqualifizierten Arbeitern aus den EU-Beitrittsländern erst 2011 und nicht schon ab 2009 zu erlauben. Im Gegenzug werden die Zuwanderungshürden für Hochqualifizierte gesenkt.

Wie die Einigung beim Mindestlohn konkret aussieht, steht noch nicht fest. Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) will am heutigen Mitwochnachmittag vor die Presse treten. Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) erklärte nur, die Regelung sichere den Vorrang der Tarifautonomie. Es sei ein Kompromiss gefunden worden, der den Vorrang tarifvertraglicher Lösungen bewahre und einen staatlich festgesetzten einheitlichen Mindestlohn verhindere, sagte Glos vor Beginn der Kabinettssitzung in Berlin.

Mindestlohn-Verordnung kann zeitlich befristet werden

Glos unterstrich, dass die Vereinbarung die Position der kleineren Gewerkschaften nicht beeinträchtige. Hintergrund seiner Aussage ist, dass der Kompromiss auch eine Lösung der Streitfrage vorsieht, wenn es in einer Branche zwei konkurrierende Tarifverträge mit unterschiedlichen Lohnhöhen gibt. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur kann nicht einseitig der Tarifvertrag mit dem höheren Lohn für allgemeinverbindlich erklärt werden.

In zahlreichen Branchen gibt es konkurrierende Tarifverträge mit unterschiedlichen Arbeitsbedingungen. Dabei sind erfahrungsgemäß die von den Nicht-DGB-Gewerkschaften geschlossenen Verträge für die Unternehmen günstiger. Hätte es der Bundesarbeitsminister künftig in der Hand gehabt, allein die höheren Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären, hätte dies nach Befürchtung der Union das Aus für die kleineren Gewerkschaften bedeutet.

Nach Angaben aus Regierungskreisen setzte Glos außerdem durch, dass die Verordnung für einen Mindestlohn nach dem Mindesarbeitsbedingungengesetz zeitlich befristet werden kann.

Widerstand der Arbeitgeber

Bislang gibt es in drei großen Branchen Mindestlöhne: Bau, Post und Gebäudereiniger. Acht weitere Branchen mit 1,6 Millionen Beschäftigten haben bis zum Ablauf der Frist Ende März eine Aufnahme in das Entsendegesetz beantragt. Besonders umstritten in ein Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche, was die Union ablehnt. Wann konkret weitere Branchen einen Mindestlohn bekommen, ist noch unklar. Mit dem heutigen Kabinettbeschluss wurde nur der generelle Weg dorthin geebnet.

Massiver Widerstand kommt von Seiten der Unternehmen. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt sagte der "Bild"-Zeitung, dass sich die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) juristische Schritte vorbehalte, falls die Entwürfe von Scholz in ihrer jetzigen Form umgesetzt würden. Es drohe ein massiver Eingriff in die Tarifautonomie, was den Abbau Tausender Arbeitsplätze zur Folge habe. Am Dienstag hatte die BDA zwei Rechtsgutachten vorgelegt, die in den Plänen von Scholz Verfassungsverstöße sehen.

wal/AP/ddp/Reuters/dpa-AFX

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