Wirtschaft



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18.07.2008
 

Rauchverbot

Einnahmen aus Tabaksteuer sinken deutlich

Das bundesweite Rauchverbot scheint Wirkung zu zeigen: Das zweite Quartal in Folge wurden in Deutschland weniger Zigaretten versteuert. Insgesamt waren es aber immer noch 22 Milliarden Glimmstengel im Wert von 5,6 Milliarden Euro.

Wiesbaden - Sinkende Erlöse für den Staat: Wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilt, sind im zweiten Quartal fünf Prozent weniger Zigaretten versteuert worden als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Im ersten Quartal 2008 hatte der Rückgang sogar 8,7 Prozent betragen.

Aschenbecher in Kölner Kneipe: Fünf Prozent weniger Zigaretten versteuert
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DDP

Aschenbecher in Kölner Kneipe: Fünf Prozent weniger Zigaretten versteuert

Schlecht geht es der Tabakindustrie trotzdem nicht: Insgesamt wurden 22 Milliarden Zigaretten im Wert von 5,6 Milliarden Euro versteuert. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Steuerzeichenbezug von Herstellern und Händlern nach Abzug von Steuererstattungen für zurückgegebene Banderolen (Nettobezug).

Es scheint also, als zeige das bundesweite Rauchverbot Wirkung. Inwieweit der Rückgang der Zigarettensteuereinnahmen damit zusammenhängt, ist aber unklar: Die Zahl der versteuerten Zigaretten gilt als Indiz für den Verbrauch, allerdings werden Schätzungen zufolge rund ein Fünftel der Zigaretten geschmuggelt und nicht versteuert.

Auch gibt es in den einzelnen Branchenbereichen der Tabakindustrie unterschiedliche Entwicklungen: Die versteuerten Mengen an Zigarren und Zigarillos gingen laut Statistischem Bundesamt um 36,2 Prozent zurück. Beim Pfeifentabak habe es hingegen überdurchschnittliche Zuwächse von 200,8 Prozent und beim Feinschnitt einen leichten Anstieg von 1,6 Prozent gegenüber den versteuerten Mengen im zweiten Quartal 2007 gegeben.

Seit dem 1. Juli gilt das Rauchverbot bundesweit in Behörden, Gaststätten, Vereinshäusern, Spielcasinos sowie Sport- und Kultureinrichtungen. Ausnahmen gelten für Nebenzimmer von Gaststätten sowie Discotheken, sofern sich dort keine Tanzfläche befindet. Behördenleiter haben zudem die Möglichkeit, Raucherzimmer einzurichten.

Bei Verstößen gegen das Verbot drohen zum Teil Bußgelder, in Sachsen bis zu 5000 Euro. Bundesweit sind gegen die Neuregelungen zahlreiche Klagen von Wirten anhängig. Vom Bundesverfassungsgericht wird dazu demnächst ein Grundsatzurteil erwartet.

ssu/dpa-AFX/ddp

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