Wirtschaft



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29.07.2008
 

Klagen gegen Ex-Manager

Siemens will erboste US-Börsenaufseher besänftigen

Von Jörg Schmitt

Siemens fordert in der Schmiergeld-Affäre Schadensersatz von Ex-Managern - und geht auch gegen die Ex-Chefs Kleinfeld und Pierer vor. Doch mit Vergangenheitsbewältigung hat das nur wenig zu tun. Tatsächlich soll das drastische Vorgehen vor allem wütende Aktionäre und Finanzaufseher beruhigen.

Hamburg - Einen Tag nach dem ersten Urteil in der Siemens-Schmiergeld-Affäre folgt der nächste Schlag: Der Münchener Konzern will Schadensersatz vom früheren Vorstandschef Heinrich von Pierer und weiteren ehemaligen Top-Managern verlangen. Die Forderungen sind nicht beziffert. Sie richten sich neben von Pierer auch gegen seinen Nachfolger Klaus Kleinfeld sowie weitere Mitglieder des einstigen Zentralvorstandes.

Siemens-Zentrale am Wittelsbacher Platz in München: Organisations- und Aufsichtspflichten sollen verletzt worden sein
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Siemens AG

Siemens-Zentrale am Wittelsbacher Platz in München: Organisations- und Aufsichtspflichten sollen verletzt worden sein

Der Vorwurf: Die Führungsriege habe ihre Organisations- und Aufsichtspflichten im Zusammenhang mit Bestechungszahlungen und schwarzen Kassen in den Jahren 2003 bis 2006 verletzt und Siemens damit finanziell belastet.

Es ist aber weit mehr als ein Zeichen der Distanzierung von alten Zeiten und alten Köpfen, das der 20-köpfige Siemens-Kontrollrat damit setzt. Die Schadenersatzklagen gegen die elf Ex-Vorstände haben in erster Linie einen aktienrechtlichen Hintergrund. Laut Gesetz sind die Aufseher verpflichtet, die Millionen oder gar Milliarden von der alten Siemens-Führung zurückzufordern. Anderenfalls könnten sie selber von Aktionären auf Schadensersatz verklagt werden. Und das will man natürlich in jedem Fall vermeiden.

Dabei dürfte es dem Aufsichtsgremium vor Gericht schwer fallen, den Schaden tatsächlich zu beziffern, der durch Wegsehen oder Mithilfe der alten Garde entstanden ist. Verteidiger der Alt-Vorstände stellen bereits die Frage: "Ist denn überhaupt ein Schaden entstanden?".

Ihr Argument: Die gezahlten Schmiergelder waren um ein Vielfaches geringer als die Gewinne, die Siemens aus diesen Geschäften gezogen hat. Bislang allerdings hat auch die juristische Aufarbeitung der Affäre fast eine halbe Milliarde Euro verschlungen.

Heinrich von Pierer reagierte "mit großer Betroffenheit und Bedauern" auf die Schadenersatzforderung. Sein Rechtsanwalt Winfried Seibert erklärte, "selbstverständlich wird er sich gegen die Vorwürfe und die angekündigten Maßnahmen zur Wehr setzen". Klaus Kleinfeld teilte über einen Sprecher mit: "Die Vorwürfe gegen mich sind haltlos." Er habe volles Vertrauen in das deutsche Rechtssystem und sehe deshalb den weiteren Entwicklungen gelassen und zuversichtlich ins Auge.

Dass der Aufsichtsrat klagen will, hat noch einen anderen Grund. Die neue Siemens-Führung hofft, damit die US-Börsenaufsicht SEC milde zu stimmen. Seit Monaten fliegen Emissäre aus München zu geheimen Treffen nach New York, berichten dort über die neusten Entwicklungen in der Korruptionsaffäre und loten die Chance für eine Beendigung des Verfahrens aus.

"Die wollen genau sehen, was wir tun - dazu gehört auch, dass wir die, die damals das Sagen hatten, in die Pflicht nehmen", heißt es im Konzern. Die neue Siemens-Führung möchte die Bürde des SEC-Verfahrens so schnell wie möglich hinter sich bringen - auch um endlich Klarheit zu haben, wie viel Geld die Amerikaner letztlich haben wollen. Intern rechnet man mit deutlich mehr als einer Milliarde Euro.

Sollte es, wie angepeilt, tatsächlich noch in diesem Herbst zu einer Einigung mit der SEC kommen, dürfte das noch lange nicht das Ende der juristischen Aufarbeitung der Causa Siemens in den USA sein. Insider gehen davon aus, dass dann womöglich US-Behörden auf Grundlage der Siemens-internen Untersuchungen der Wirtschaftsprüfer von Debevoise direkt gegen einzelne der ehemaligen Spitzen-Manager ermitteln könnten.

Einige von ihnen, so heißt es heute schon in der Konzernzentrale am Wittelsbacher Platz, würden aus Angst vor möglichen juristischen Nachstellungen nicht mehr in die USA reisen.

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