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30.07.2008
 

Kreditwürdigkeit

Verbraucher bekommen mehr Auskunft

Künftig sollen Verbraucher den Grund erfahren, wenn ihnen ein Ratenkauf verweigert wird. Die Bundesregierung will so mehr Informationsrechte für Kreditnehmer schaffen. Verbraucherschützern geht das Gesetz nicht weit genug.

Hamburg - So manch einer, der einen Handyvertrag abschließen möchte, bekommt keinen. "Sie sind leider nicht kreditwürdig", lautet dann die Begründung des Verkäufers. Warum, erfährt der Kunde nicht. Das soll sich künftig ändern: Die Bundesregierung will Verbrauchern künftig mehr Informationsrechte gegenüber Wirtschafts-Auskunfteien einräumen.

Handy-Nutzerin: Glück gehabt - der Vertrag wurde nicht abgelehnt
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DPA

Handy-Nutzerin: Glück gehabt - der Vertrag wurde nicht abgelehnt

Diese sollen die gespeicherten Daten künftig offenlegen und den Betroffenen auf Wunsch "in nachvollziehbarer Form" erklären. Den Plänen zufolge erhalten Verbraucher bei automatisierten Einstufungen ihrer Kreditwürdigkeit - dem sogenannten Scoring - die Möglichkeit, fehlerhafte Daten und Missverständnisse zu korrigieren.

Scoring ist ein mathematisches Verfahren, um das Zahlungsverhalten einer Person einzuschätzen. Dabei werden Kriterien wie Adresse, Alter, Beruf und Familienstand des Betreffenden herangezogen.

Das Bundekabinett billigte bereits einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte, mit dem Vorhaben werde der gestiegenen Bedeutung von Auskunfteien im Geschäftsleben Rechnung getragen. In der Praxis zeige sich, dass Menschen sehr oft keinen Hinweis bekämen, warum ihnen ein Kredit oder eine Ratenzahlung nicht gewährt wurde, sagte Schäuble. Die Regelung soll nach den parlamentarischen Beratungen Anfang 2010 in Kraft treten.

Daten- und Verbraucherschützer sind unzufrieden

Verbraucher- und Datenschützer sind dennoch nicht zufrieden. "Die Gesetzesnovelle geht in die richtige Richtung, ist aber zu zaghaft", sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Für den Betroffenen müsse klar sein, "welche Informationen mit welcher Gewichtung in einen Scorewert eingeflossen sind".

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierte, dass das Scoringverfahren nicht auf die Fälle begrenzt sei, in denen ein Kreditausfallsrisiko bestehe. Anders als zunächst vorgesehen, müssten die Firmen den Kunden auch nicht konkret darlegen, welche Faktoren für ihre Entscheidung maßgeblich waren.

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung Schufa, die die Daten von mehr als 60 Millionen Bundesbürgern verwaltet, begrüßte den Beschluss zwar. Schufa-Chef Rainer Neumann wundert sich dennoch, dass der Entwurf "überraschenderweise" vorsehe, die Kreditwürdigkeit einer Person anhand von Informationen über ihre Wohngegend zu beurteilen.

cvk/dpa/Reuters/AFP/ddp

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