Hamburg - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat als Reaktion auf die Finanzkrise vorübergehend sogenannte Leerverkäufe untersagt. Das Verbot gilt vom 20. September 2008, 0 Uhr, bis zum 31. Dezember 2008, 0 Uhr, werde jedoch laufend überprüft, wie die BaFin am Freitagabend mitteilte. Die Sperre gelte für bestimmte Unternehmen der Finanzbranche.
Anleger in Frankfurt: BaFin verbietet Leerverkäufe
Bei Leerverkäufen wetten Anleger auf sinkende Kurse eines Unternehmens, um von fallenden Börsenkursen zu profitieren: Vereinfacht gesagt verkauft ein Investor Aktien, die er sich geliehen hat. Fällt die Aktie wie erwartet, kann er sie später zu einem günstigeren Kurs einkaufen und zurückgeben. Die Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis ist sein Gewinn. Sogenannte "Shortseller" werden für die Zuspitzung der aktuellen Finanzmarktkrise mitverantwortlich gemacht.
"In der derzeitigen Marktsituation kann Shortselling Finanzunternehmen in den Untergang treiben", sagte BaFin-Präsident Jochen Sanio. Dieser Gefahr müsse man konsequent entgegentreten.
Rechtsgrundlage ihrer Entscheidung sei das Wertpapierhandelsgesetz: Danach habe die Aufsicht Missständen entgegenzuwirken, die erhebliche Nachteile für den Finanzmarkt bewirken könnten. Die BaFin könne "Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, diese Missstände zu beseitigen oder zu verhindern".
Von dem Verbot in Deutschland betroffen sind die Aktien folgender Unternehmen:
amz/AP
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