Hamburg - Der enge Zeitkorridor ergibt sich aus der sogenannten 135-Tage-Regel. Nach ihr bestätigen die Wirtschaftsprüfer, die die Bilanz eines Börsenkandidaten geprüft haben, die Korrektheit der Daten nur für 135 Tage. Die Bahn wirbt bei potentiellen Investoren mit den Zahlen des dritten Quartals dieses Jahres.
Laut der 135-Tage-Regel sollen die Daten nur bis Mitte Februar verwendet werden. Danach müsste der Konzern unter Hartmut Mehdorn interessierten Unternehmen oder Fonds den Jahresabschluss präsentieren. Der ist voraussichtlich aber erst im April fertig. Diesen Zeitpunkt halten die Beteiligten in der Bundesregierung für zu spät, weil der Börsengang dann Bestandteil der Wahlkampfauseinandersetzungen werden könnte.
Die geplante Teilprivatisierung des Konzerns war vergangene Woche wegen der weltweiten Turbulenzen an den Finanzmärkten verschoben worden. Die Bundesregierung hält an dem Vorhaben aber fest. Auch Mehdorn will nicht aufgeben. Der Bahn-Chef wird seine Gespräche mit interessierten Investoren fortsetzen. Als einzig möglicher Zeitpunkt für einen Börsengang noch in diesem Jahr gilt der November. Im Dezember sind die Fonds in der Regel mit ihren Jahresabschlüssen beschäftigt und schauen sich keine Börsenaspiranten an.
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