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19.10.2008
 

Staatliche Hilfen

Landesbanken beraten über Annahme des Rettungspakets

Wer traut sich zuerst? Mehrere Landesbanken wollen am Montag gemeinsam über das Rettungspaket der Bundesregierung beraten - und darüber, welche Bank Hilfsgelder annimmt. An dem Treffen sollen möglicherweise auch Privatbanken teilnehmen.

Hamburg - Noch sind sie zögerlich, aber das wird wohl bald ein Ende haben: Auf einem Treffen der Landesbanken am Montag soll es darum gehen, ob die Landesbanken eventuell gemeinschaftlich auf Teile des Paketes der Bundesregierung zugreifen. Bislang hatten sich sowohl Landes- als auch Privatbanken bedeckt gehalten, Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann hatte die Hilfe allerdings schon explizit abgelehnt. Grund dafür sind vor allem die Regulierungen, auf die sich die Banken einlassen müssen, die Gelder aus dem staatlichen Hilfspaket in Anspruch nehmen wollen.

Der genaue Teilnehmerkreis des Treffens wurde zunächst nicht bekannt, unklar war, ob auch private Banken an den Beratungen teilnehmen. Dem Vernehmen nach soll es voraussichtlich in Berlin stattfinden. Laut verschiedenen Berichten gibt es wohl Überlegungen, ob die Banken - sowohl Privat- als auch Landesbanken - in einem gemeinsamen Schritt Leistungen des Rettungspakets in Anspruch nehmen. Damit würde verwischt, welche Institute tatsächlich notleidend seien.

In einem Eilverfahren hatte die Bundesregierung in der vergangenen Woche ein umfangreiches Rettungspaket für die deutschen Banken durch den Bundestag gebracht. Insgesamt steht der Staat jetzt mit Krediten und Garantien in Höhe von 500 Milliarden Euro für die kriselnden Banken ein. Im Gegenzug müssen sich Banken, die die Hilfen in Anspruch nehmen, aber auf strengere Regulierungen einstellen.

Dazu gehört unter anderem eine Verordnung, die die Bundesregierung am Montag beschließen will. Danach sollen Bankmanager, die das staatliche Hilfsangebot annehmen, nicht mehr als 500.000 Euro verdienen dürfen. Nach SPIEGEL-Informationen sollen Unternehmen, die in den Genuss staatlicher Hilfen kommen, die Vergütung "ihrer Organe, Angestellten und wesentlichen Erfüllungsgehilfen auf ein angemessenes Maß begrenzen". Ein Gehalt, das 500.000 Euro übersteigt, gilt laut Verordnung als "unangemessen".

Außerdem will Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) die Managergehälter offenlegen. "Der Fonds kann verlangen, dass die Vergütung der Geschäftsleiter individualisiert und nach Bestandteilen aufgegliedert in einem Vergütungsbericht veröffentlicht wird", heißt es in dem Entwurf. Auch Bonuszahlungen sollen ausgesetzt werden, "solange das Unternehmen Stabilisierungsmaßnahmen des Fonds in Anspruch nimmt".

sam/dpa

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