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24.10.2008
 

Pleite-Zertifikate

Lehman-Anleger rüsten zum Kampf an allen Fronten

Von Stefan Schultz

Massenklagen, Demonstrationen, Online-Protest: Besitzer wertloser Lehman-Zertifikate wollen mit allen Mitteln um ihr Geld kämpfen. Manche Banken machen derzeit still und leise Zugeständnisse - aus Angst vor einem PR-Desaster. Aber wie lange noch?

Hamburg - Es ist ein Einzelsieg - aber einer, an dem sich viele Anleger festkrallen: Rund 21.000 Euro hat eine ältere Frau in Lehman-Zertifikate investiert, 2007 war das, lange bevor die Bank in die Pleite rutschte. Trotzdem: Als der Finanzgigant im Sommer 2008 seinem Tod entgegenkränkelte, klagte die Frau gegen die Dresdner Bank, die ihr die Zertifikate einst angedreht hatte - und gewann.

Ehemalige Lehman-Zentrale am New Yorker Time Square: Der Kampf der Anleger verschärft sich
AP

Ehemalige Lehman-Zentrale am New Yorker Time Square: Der Kampf der Anleger verschärft sich

In den Akten des Hamburger Landgerichts findet sich ein sogenanntes Anerkenntnisurteil. Die Dresdner Bank verpflichtet sich darin, der Frau die Verluste, die durch das Lehman-Brothers-Zertifikat mit dem monströsen Namen Treas.co.b.v. Glob.ChanZT07 (13.3.10) index Bskt. entstanden sind, bis auf den letzten Cent zurückzuzahlen.

Viele Medien griffen diese Meldung auf, allerdings zum Teil mit der zweifelhaften Schlussfolgerung, dass der Vorgang Signalwirkung haben könnte - und dass andere, die durch die Lehman-Pleite viel Geld verloren haben, jetzt hoffen dürfen. Schnell bemühte sich die Dresdner Bank zu betonen, dass dem nicht so sei. "Es gibt keinen Zusammenhang mit möglichen Verlusten von Zertifikatinhabern aufgrund der Insolvenz von Lehman Brothers", sagte ein Sprecher.

Sabine Westphalen, Gerichtssprecherin des Oberlandesgerichts Hamburg, warnt ebenfalls vor allzu großer Euphorie. "Es handelt sich um ein reines Anerkenntnisurteil", sagt sie SPIEGEL ONLINE. Ein solches werde vom Beklagten akzeptiert, ohne dass es überhaupt zum Prozess käme. "Dadurch prüft das Gericht noch nicht einmal, ob die Klage schlüssig und begründet ist", sagt Westphalen. Schon allein deshalb tauge das Urteil kaum als Präzedenzfall.

Edda Castello, Finanzexpertin bei der Hamburger Verbraucherzentrale, sieht das anders: "Es gibt keine stärkere Kapitulationserklärung als ein Anerkenntnisurteil", sagt sie. "Das besagt ja, dass die Dresdner Bank sich kampflos ergeben hat. Sie rechnete sich offenbar kaum Chancen aus, eine Gerichtsverhandlung zu gewinnen."

Universelle Klagestrategie für Zocker?

Tatsächlich war die Begründung der Klage im vorliegenden Fall äußerst geschickt. Denn sie bezieht sich nicht auf den nur schwer zu begründen Vorwurf, die Dresdner Bank habe die Kundin schlecht beraten. Sie setzt vielmehr an einem universellen Punkt an: dem Zertifikat selbst. Anwalt Ulrich Husack zerlegte das Zertifikat mit dem Monsternamen in seine Bestandteile und extrahierte drei entscheidende Pferdefüße (siehe Info-Box). Diese hielt er dann der Dresdner Bank vor - und gewann.

Husacks Sieg bei der Dresdner Bank sollte man allerdings nicht überbewerten. Er gilt zunächst nur für das eine Zertifikat. "Ich bin aber ziemlich zuversichtlich, dass sich diese oder andere Pferdefüße in vielen Zertifikaten finden - und sich erfolgreich vor Gericht durchsetzen lassen", sagt der Anwalt.

Das allerdings würde bedeuten, dass nicht nur Käufer der Lehman-Pleitezertifikate eine Chance hätten, vor Gericht Geldverluste einzuklagen. Die Methode wäre - hat der Anwalt recht - eine universelle Strategie, um sich verzocktes Geld zurück aufs Konto zu klagen. Fraglich, ob Richter es so weit kommen lassen, wenn es hart auf hart geht.

Banken droht PR-Desaster

Es gibt aber noch einen anderen, viel wichtigeren Grund, warum die Dresdner Bank so schnell eingelenkt hat: Husack ist für seine guten Medienkontakte bekannt und ein Gerichtsprozess wäre leicht auf die Konstellation "böse Zockerbank gegen arme Omi" zu drehen gewesen. PR-technisch wäre das ein Desaster und so verfolgen verschiedene Banken zurzeit eher die Strategie, Kunden im Zweifelsfall auszuzahlen, um Gerichtsprozesse und den damit verbundenen Medienrummel zu vermeiden.

"Zurzeit wird erst einmal gemauert und abgewiegelt, wenn sich ein Anleger beschwert", sagt Verbraucherschützerin Castello. "Bleibt man jedoch hartnäckig und führt überzeugende juristische Argumente an, bieten manche Banken eine außergerichtliche Lösung an."

Bei der Hamburger Sparkasse seien ihr mehrere solcher Angebote konkret bekannt. "Die Haspa hat mehreren Kunden angeboten, ihnen einen Teil des entstandenen Schadens zu erstatten. Die Rückzahlquote lag zwischen 50 und 80 Prozent. Vermutlich ist sie bei Kunden, die das Institut als wichtig erachtet, etwas höher." Castello rät jedem Betroffenen, sich nicht mit einer niedrigen Rückzahlung abspeisen zu lassen.

Die Haspa bestreitet solche inoffiziellen Angebote. "Wir prüfen derzeit jeden Fall", sagte eine Sprecherin. "Sollten wir im Einzelfall feststellen, dass ein Beratungsfehler vorliegt, dann bringen wir das in Ordnung."

Widerstand an allen Fronten

Im Zusammenhang mit der Finanzkrise sieht sich die Haspa inzwischen schweren Vorwürfen ausgesetzt. Vorstandssprecher Harald Vogelsang sagte, dass schätzungsweise 3700 Kunden von der Lehman-Pleite betroffen seien.

Auch in anderen Instituten sind Hunderte, wenn nicht Tausende Kunden betroffen. Mindestens 45.000 Anleger sollen insgesamt durch die Lehman-Pleite geschädigt worden sein. Zu viele, um die Situation mit der Strategie, manche heimlich einzuschüchtern und andere still und leise auszuzahlen, zu bereinigen.

Gewinnt der Protest der Lehman-Anleger an Fahrt, werden sich die Fronten unweigerlich verhärten. Dann aber werden die Banken auch vor Gericht entschiedener kämpfen. Leichte Siege, wie der der Dresdner-Bank-Kundin, sind dann wohl passé.

Man wird sich dann nicht mehr nur fragen, inwieweit Bankberater Produkte verkaufen dürfen, deren Abgründe sie oft selbst nicht verstehen. Man wird sich aber auch fragen, wie bequem es sich die Kunden machen dürfen. Wer Produkte kauft, die er nicht versteht und trotzdem nicht nachfragt, sollte verlorenes Geld vielleicht nicht unbedingt wieder einklagen dürfen.

Gruppentherapien und Online-Protest

Für die Zeit der verhärteten Fronten jedenfalls formiert sich gerade geballter Widerstand: Es gibt haufenweise Anlegeranwälte, die bereit sind, Prozesse auszufechten - und die wohl teils aus Profitgier falsche Hoffnungen wecken.

Immer wieder werden BGH-Entscheidungen herbeizitiert, die besagen, dass Berater die Pflicht haben, ihren Kunden Warnhinweise zu geben (zum Beispiel: BGH XI ZR 12/93 vom 6.Juli 1993 oder BGH XI ZR 159/99 vom 9. Mai 2000). Diese besagen: Wenn ein Unternehmen, an dem Anleger Zertifikate halten, in Schieflage gerät und die einschlägige Wirtschaftspresse darüber berichtet, muss der Anleger gewarnt werden. Wie sehr Berater aber letztlich vor Gericht in die Pflicht genommen werden, ist fraglich.

Auch Verbraucherzentralen sind derzeit sehr aktiv im Organisieren von Protesten. Immer wieder halten sie Veranstaltungen ab, auf denen Kunden erfahren, was sie tun können, um Schadenersatz zu erhalten - und bekommen guten Zulauf. Die Verbraucherzentrale Hamburg plant nach eigenen Angaben für Mitte November Veranstaltungen mit mehreren Hundert Teilnehmern. Die Teilnahme an einer solchen Info-Veranstaltung kostet in Hamburg immerhin 20 Euro.

Im Netz formiert sich ebenfalls Widerstand. Es gibt beispielsweise ein Internet-Portal, in dem betroffene Zertifikateanleger nicht nur Schicksalsberichte und Kapitalismus-Endzeit-Lyrik austauschen, sondern auch Massenklagen organisieren. "Wir haben bislang rund 40 klagebereite Betroffene gewonnen", sagt Portalbetreiber Berthold Wimmer. "Haben wir genug Klagen gesammelt, lassen wir diese gebündelt von zwei bis drei Anwälten ausfechten." Zudem sei geplant, Kunden, die durch die Lehman-Pleite finanziell besonders stark betroffen sind, solidarisch zu unterstützen.

Daneben betreibt Wimmers Zertifikate-Bürgerwehr auch ganz klassische Protest-PR: Am Donnerstag fand die erste Anti-Abzocker-Demonstration in der Kölner Innenstadt statt. Weitere Demos sollen folgen.

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