Karlsruhe - Mit dem Urteil verbietet der BGH-Kartellsenat dem Unternehmen eine Minderheitsbeteiligung an den Stadtwerken Eschwege. Die "marktbeherrschende Stellung" würde verstärkt, wenn sich E.on, wie geplant, an den Stadtwerken in Hessen beteilige, heißt es in der Entscheidung (Aktenzeichen: KVR 60/07)
Nach den Worten der Richter in Karlsruhe verfolgen E.on, aber auch RWE als Marktführer die Strategie, an zahlreichen Stadtwerken und sonstigen Stromversorgern Minderheitsbeteiligungen zu erwerben, um so ihre Absatzgebiete zu sichern. Der BGH wies darauf hin, dass E.on und RWE
E.on verwies in einer ersten Reaktion darauf, das Urteil beruhe auf der Lage des Jahres 2003. "Die Energielandschaft hat sich schon deutlich geändert", sagte ein Konzernsprecher in Düsseldorf. Auf den Ebenen Erzeugung, Verteilung und Endkundengeschäft sei einiges in Bewegung gekommen. So habe E.on mit der EU die Abgabe von Höchstspannungsnetzen und Kraftwerkskapazitäten vereinbart.
Das Urteil dürfte dennoch Auswirkungen auf weitere Fusionspläne beider Unternehmen haben. "Zusätzliche Beteiligungen würden den Wettbewerb einschränken", entschied der BGH. Ein Gerichtssprecher sagte, das Gericht habe mit seiner Entscheidung "die Verbraucher gestärkt".
Mit ihrer Entscheidung bestätigten die Richter eine entsprechende Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts in letzter Instanz. Die Behörde hatte E.on
bereits im September 2003 untersagt, 33 Prozent der Geschäftsanteile an den Stadtwerken Eschwege in Hessen zu erwerben. Ein Vertreter des Kartellamts sagte in Karlsruhe, die beiden großen Energieversorger könnten nun ihrer langfristigen Strategie nicht mehr folgen.
kaz/dpa/ddp/AFP/Reuters
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