Von Wolfgang Reuter
Berlin - Union und SPD im Bundestag wollen die Managergehälter in Deutschland massiv beschränken. Laut dem Entwurf eines Beschlussvorschlages der finanzpolitischen Sprecher, Otto Bernhard (CDU) und Joachim Poß (SPD), sollen vor allem die Möglichkeiten der Unternehmen begrenzt werden, erfolgsabhängige Gehälter zu bezahlen. Das Papier liegt dem SPIEGEL vor.
Konkret planen die Koalitionäre, das Aktienrecht so zu ändern, dass Optionen auf eigene Aktien erst nach vier Jahren eingelöst werden können. Dadurch soll der langfristige Unternehmenserfolg bei der Bezahlung stärker in den Vordergrund rücken. Wenn ein Unternehmen in einem Jahr große Gewinne einfährt, die aber mit großen Risiken verbunden sind, könnten die für diese Geschäfte ausgeschütteten Bonuszahlungen in Form von Optionen nach vier Jahren praktisch wertlos sein, so das Kalkül. Darüber hinaus soll der kurzfristige Erfolgsanteil am Salär maximal das Doppelte der vereinbarten Grundvergütung betragen dürfen.
Auch das Genehmigungsverfahren für derartige Bonuszahlungen soll sich ändern. Fälle wie zuletzt bei der Deutschen Bahn AG soll es künftig nicht mehr geben. Dort hatte der Personalausschuss ein Bonusprogramm für Vorstände und Aufsichtsräte im Falle eines Börsenganges beschlossen. Geht es nach dem Willen von Union und SPD muss künftig bei Publikumsgesellschaften das gesamte Kontrollgremium über die Vergütung von Vorständen entscheiden – also auch die Vertreter der Mitarbeiter und der Gewerkschaften.
Gehälterkürzung bei falschen Entscheidungen
Doch es gibt noch andere Stellschrauben, mit denen die Parlamentarier den Auswüchsen in der Gehaltsgestaltung entgegenwirken wollen. Schon heute kann der Aufsichtsrat die Gehälter der Vorstände rückwirkend kürzen, wenn die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens schlecht ist. Doch künftig, so schreiben Poß und Bernhard, "soll diese Kann- in eine Muss-Vorschrift" umgewandelt werden – "mit entsprechenden Verantwortlichkeiten für den Aufsichtsrat".
Der Vorstand soll darüber hinaus nicht mehr nur dem Wohl seiner Arbeitnehmer und der Aktionäre, sondern auch dem der Allgemeinheit verpflichtet werden. Zudem soll es in Haftungsfällen einen Selbstbehalt der Manager geben. Die Arbeitsgruppe Finanzen, der Poß und Bernhard vorstehen, will zugleich darauf hinwirken, dass die geltenden Haftungsbestimmungen konsequenter umgesetzt werden.
Weitere Einbußen gibt es für Manager, deren Unternehmen staatliche Hilfen in Anspruch nehmen. Deren Vorstände sollen grundsätzlich nur das Sechsfache der höchsten öffentlichen Besoldungsstufe als Fixum verdienen dürfen – und ein Bonus darf in diesem Fall maximal die Höhe der Grundvergütung erreichen.
Auch die Manager der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten sind von der Neuregelung des Gesetzes betroffen. "Die Arbeitsgruppe ist sich einig", heißt es in dem Papier, "dass die Transparenz von Vergütungen" in diesem Bereich, wie auch in den Profiabteilungen der Sportvereine, "der Verbesserung bedarf".
Uneinigkeit besteht noch darin, bis zu welcher Höhe die Vergütung von Vorständen und Aufsichtsräten künftig steuerlich anrechenbar sein soll. Die Union plädiert auch bei Aufsichtsräten für die volle Anrechenbarkeit – bisher lag der Regelsatz bei 50 Prozent. Die Sozialdemokraten lehnen dies ab. Geht es nach ihnen, sollen auch "Managergehälter und Abfindungen nur noch bis zu einer Höhe von einer Million Euro steuerlich abzugsfähig gestaltet werden". Was darüber hinaus geht, soll beim Fiskus nur noch mit der Hälfte angerechnet werden können.
Mit dem Vorstoß reagieren die Regierungsparteien auch auf die Finanzkrise. Diese habe gezeigt, "dass zum Teil sehr hochbezahlte Manager Fehlentscheidungen getroffen haben, die die Existenz der von ihnen geleiteten Finanzinstitute bedroht haben", heißt es in dem Papier.
Kauder: Noch kein Fraktionsbeschluss
Der Vorsitzende der Unionsfraktion, Volker Kauder, sagte, es gebe zu dem Thema noch keinen Beschluss der Fraktion. Das Papier gebe vorerst nur die Meinung von Bernhard wieder - über die Frage werde in der kommenden Woche noch ausführlich zu sprechen sein.
In Kauders Umgebung hieß es, eine Deckelung der Managergehälter werde von den Abgeordneten eher zurückhaltend beurteilt. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich in der Fraktionssitzung am Dienstagnachmittag skeptisch geäußert. Wenn man Bezüge von Vorstandsmitgliedern der Landesbanken bei 500.000 Euro deckele, werde es schwer, gute Leute zu finden, sagte sie.
Mitarbeit: Ralf Neukirch
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