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28.11.2008
 

Urteil

Sparkasse muss Lehman-Anleger nicht entschädigen

Es ist das erste Urteil nach der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers - und es gibt Anlegern nicht viel Anlass zur Hoffnung: Die Frankfurter Sparkasse muss keinen Schadenersatz zahlen. Das könnte Signalwirkung haben.

Frankfurt am Main - 12.000 Euro hat ein Ehepaar aus Bad Soden mit Zertifikaten der insolventen US-Investmentbank Lehman Brothers verloren. Vor Gericht forderte das Paar nun Schadenersatz von der Frankfurter Sparkasse, die die Papiere verkauft hatte. Doch die Klage wurde abgewiesen.

Die Richter begründeten das Urteil damit, dass eine fehlerhafte Beratung nicht ersichtlich gewesen sein, der Totalverlust sei ebenfalls nicht vorhersehbar gewesen. Ein Berater der Sparkasse hatte dem Gericht zufolge im Dezember 2006 einem Ehepaar geraten, Anteile an einem Aktienfonds zu verkaufen und das Geld als Index-Zertifikat anzulegen. Dabei stellte die Sparkasse dem Rentnerpaar zehn Prozent Rendite in Aussicht. Die Rentner kauften daraufhin ein Lehman-Zertifikat, das heute wertlos sein dürfte.

Nach dem Urteil kündigten die Eheleute Berufung an. Das Frankfurter Urteil war mit Spannung erwartet worden, weil bei einem Erfolg der Kläger eine Flut von Forderungen auf Finanzinstitute zugekommen wäre, die Lehman-Papiere ihren Kunden empfohlen hatten.

Die US-Investmentbank geriet Mitte 2007 in der Finanzturbulenzen der Subprime-Krise, im September 2008 meldete die Bank schließlich Insolvenz an. Zahlreiche Anleger fordern seither ihr Geld zurück.

cvk/ddp/AP

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