Wirtschaft



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09.12.2008
 

Urteil zur Pendlerpauschale

So kriegen Sie Ihr Kilometergeld wieder

Die Kürzung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig - Millionen Bundesbürger erhalten nun Geld zurück. Doch wer ist betroffen? Und was muss man tun? SPIEGEL ONLINE sagt Ihnen, was Sie beachten müssen.

Berlin - Jetzt wird geprasst: Nach dem Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht will der erfolgreiche Kläger Bodo Schiffmann die Steuerrückzahlungen gleich wieder ausgeben: "Meine Frau und ich werden mit dem Geld Teile unseres Hauses reparieren."

Berufsverkehr auf der Autobahn: Millionen Bundesbürger erhalten Geld zurück
DDP

Berufsverkehr auf der Autobahn: Millionen Bundesbürger erhalten Geld zurück

Auch Bäckermeister Heino Hambrecht aus Ravenstein, der wie Schiffmann erfolgreich gegen die Kürzung der Pendlerpauschale geklagt hatte, will die Rückzahlung des Finanzamtes gleich ausgeben - für das Auto, mit dem er täglich insgesamt 140 Kilometer von seinem Wohnort zur Arbeit und zurück fährt. "Ich hatte mir einen neuen Erdgaswagen gekauft, jetzt ist der Motor kaputt."

Heino Hambrecht hatte zu Hause einen täglichen Nord-Süd-Konflikt. Der Bäckermeister fährt von seinem Wohnort Ravenstein bei Heilbronn abends 70 Kilometer nach Süden, zur Nachtschicht bei einer Großbäckerei in Freiberg am Neckar. Seine Frau muss nach Norden, genau 37 Kilometer nach Lauda-Königshofen, wo die Finanzwirtin bei der Stadtverwaltung arbeitet. Weil der 37-Jährige deshalb von der Kürzung der Pendlerpauschale besonders stark betroffen ist, klagte er.

Seit Anfang 2007 sind 30 Cent pro Kilometer für die Fahrten zum Job erst ab Kilometer 21 steuerlich absetzbar. 470 Euro im Jahr büßt Hambrecht dadurch ein, bei seiner Frau ist es etwas weniger. Der Bundesfinanzhof gab ihm recht und legte den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor - das zugunsten der Kläger entschied.

Doch was müssen die Pendler tun, um an ihr Geld zu kommen? SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen.

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