Wer sich einen Freibetrag für seinen Arbeitsweg auf der Lohnsteuerkarte für 2009 eintragen lassen will, kann das wie früher tun. Der Freibetrag sorgt dafür, dass die Pendlerpauschale mit dem Monatslohn auf dem Konto landet und nicht im folgenden Jahr über die Lohnsteuererklärung zurückgeholt werden muss.
cvk/dpa/AP
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