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Neue Gesetze Steuern und Abgaben - das ändert sich 2009

9. Teil: Was sich durch die Abgeltungsteuer ändert

Sparschwein: Weitgehender Einheitszins auf Sparerträge
DPA

Sparschwein: Weitgehender Einheitszins auf Sparerträge

Die neue Abgeltungsteuer tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden Erträge einheitlich mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer besteuert. Die Banken behalten die fällige Abgeltungsteuer ein und überweisen sie direkt ans Finanzamt, damit ist die Steuerschuld des Anlegers abgegolten. Wer keine Steuern zahlt, kann sich von der Abgeltungsteuer befreien lassen.

  • Diese Regelung gilt für alle Kapitalerträge, sprich Zinsen und Dividenden.
  • Dazu gilt sie für Veräußerungsgewinne aus Aktien, Investmentfonds und Zertifikaten.
  • Sparer, deren persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, können sich einen Teil der Abgeltungsteuer über die Steuererklärung zurückholen.
  • Die neue Abgeltungsteuer greift für alle Zinsanlagen und für neue Wertpapierkäufe ab 2009.
  • Für davor angeschaffte Wertpapiere (Aktien, Fondsanteile) gelten Kurszuwächse als dauerhaft steuerfrei, wenn die Spekulationsfrist von einem Jahr abgelaufen ist.
  • Bei Zertifikaten greifen Ausnahmen: Sie gelten schon dann als Neufall, wenn Anleger sie nach dem 14. März 2007 erworben haben und nach dem 30. Juni 2009 wieder veräußern.
  • Für Lebensversicherungen gilt die neue Abgeltungsteuer nicht. Hier bleibt es bei der geltenden Regelung, dass nur die Hälfte des Ertrags steuerlich erfasst wird, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und die Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgt.
  • Auch staatlich geförderte Vorsorgeanlagen, wie die Riester-Rente, unterliegen der Steuer nicht.

Spekulationsfrist und Halbeinkünfteverfahren

  • Mit Einführung der Abgeltungsteuer entfällt die einjährige Spekulationsfrist für Gewinne, die aus der Veräußerung von Aktien und Fondsanteilen entstehen.
  • Damit sind Kursgewinne nach Ablauf von zwölf Monaten Haltedauer nicht mehr steuerfrei gestellt. Egal, wann ein Anleger Wertpapiere kauft und wieder verkauft - es fällt immer die 25-prozentige Abgeltungsteuer an.
  • Zugleich wird das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft. Das bedeutet: Anleger müssen Dividendenzahlungen und Kursgewinne von Aktien nunmehr zu 100 Prozent versteuern und nicht mehr wie bisher zu 50 Prozent. Der Steuervorteil von Dividenden gegenüber Zinsen ist damit passé.

Sparer-Pauschbetrag

Neu ist die Einführung eines Sparer-Pauschbetrags. Der Pauschbetrag fasst den bisherigen Sparer-Freibetrag (750 Euro pro Person) und den Werbungskosten-Pauschbetrag (51 Euro pro Person) zusammen.

  • Unterm Strich bleiben damit wie bisher 801 Euro an Kapitaleinkünften pro Jahr und Anleger steuerlich freigestellt.
  • Die bisherige Möglichkeit, die Geldanlagekosten als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen, entfällt.
  • Auch der Spekulationsfreibetrag für Kursgewinne von 512 Euro im Jahr wurde ersatzlos gestrichen.

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